Kärnten
Bub (5) und Mutter getötet: "Der Bastard muss sterben"
Vor eineinhalb Jahren kam es zu einem schrecklichen Vorfall: Eine Autolenkerin überfuhr ein Kind (5) und seine Mutter. Nun gibt es ein Urteil.
Der 29. Jänner 2022 wird den Angehörigen der beiden Verstorbenen wohl für immer in schmerzhafter Erinnerung bleiben. Eine heute 38-Jährige Unfalllenkerin fuhr mit knapp 60 km/h in einer Villacher 30er-Zone auf eine 43-jährige Mutter und ihren fünf-jährigen Sohn zu, überfuhr sie nacheinander und fügte beiden tödliche Verletzungen zu. Anschließend fuhr sie ungefähr 500 Meter weiter, bevor sie zum Stillstand kam. In der Einvernahme gestand sie bereits die Mordabsicht – nun musste sie sich dem Vorwurf des Doppelmordes verantworten.
Am Freitag begann der Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Aus Rache, Hass und krankhafter Eifersucht soll sie die Frau und ihr Kind ermordet haben. Verbunden sind die beiden Frauen durch einen gemeinsamen Ex-Partner, der auch der Vater des verstorbenen Bubs ist. Die Angeklagte dürfte dem Buben offenbar die Hauptschuld am Scheitern der eigenen Beziehung mit dem Kreuzfahrtschiff-Offizier gegeben haben. "Die Angeklagte hat auf perfide Weise einen Mord geplant", so Staatsanwältin Ines Küttler in ihren Eröffnungsworten.
Belastende Internetrecherchen
Die Verteidigung der Frau weist den Vorwurf der Tatplanung zurück. Nichtsdestotrotz gibt es eine Reihe von Erkenntnissen, die dafür sprechen. Da wären einerseits belastende Internetrecherchen der 38-Jährigen: sie soll nach Tötungsarten gesucht haben. Unter anderem hätte sie nach folgenden Stichworten gesucht: "In Säure auflösen", "Unzurechnungsfähigkeit vortäuschen", "Brand legen". Die Angeklagte rechtfertigte die belastenden Vorwürfe mit reiner Neugierde.
Laut Staatsanwaltschaft habe sie sich sogar ein neues Auto gekauft, außerdem die Wohnumgebung ihrer Opfer in Villach ausspioniert. Dann nahm sie sich extra eine Woche Urlaub und reiste aus Vorarlberg, ihrem Heimatbundesland, an. "Sie hat die Stelle auf ihrem Handy genau markiert, wo sie ihr Auto parken kann am Tat der Tag", schildert die Staatsanwältin. Außerdem habe sie sogar ein Zimmer gebucht, falls die Tat nicht am ersten Tag klappen sollte.
"Aber es tut mir leid, hauptsächlich wegen dem Kind."
Zum Zeitpunkt der Tat soll die Angeklagte zurechnungsfähig gewesen sein, allerdings weise sie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, heißt es. Richter Manfred Herrnhofer wollte von ihr wissen, was passierte, als sie mit ihrem Auto nach Villach fuhr: "Ich wollte mit ihr (dem Opfer, Anm.) reden. Aber sie nicht mit mir. Während ich im Auto die Strecke gefahren bin, bin ich ganz wütend geworden und dann ist es passiert."
"Ich bin wütend geworden und das war der Augenblick, in dem ich sie überfahren habe." Der Richter hakte mehrmals nach, da die Angeklagte immer nur von der Mutter sprach. "Wollten sie beide töten?" Angeklagte: "Ja, weil das Kind auf ihrer Linie war. Hätte ich das Kind verpasst, hätte ich auch sie verpasst. Aber es tut mir leid, hauptsächlich wegen dem Kind." Nachsatz: "Aber wenn du wütend bist, denkst du nicht mehr daran, wer Schuld ist."
"Der Bastard muss sterben"
Textnachrichten zeigen, was die Angeklagte wohl von dem Buben gehalten hatte. Sie nannte ihn stets nur "Bastard". Konkret: "Der Bastard muss sterben." Nachrichten an ihren Ex-Mann zeigen auch, dass sie der Mutter des Buben offenbar ebenso den Tod wünschte. Nachdem sie bei einem Autounfall einen Hund angefahren hatte, ließ sie ihren Ex wissen, dass sie hofft, dass es auch der Mutter des Fünfjährigen "wie dem Hund ergeht".
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Im Zuge des Prozesses wurden weiters Details über die gewaltträchtige und toxische Beziehung der Angeklagten zu ihrem Ex-Mann bekannt. Dies bestätigt auch der Pflichtverteidiger der Angeklagten, Michael Hirm: "Es war eine Hochschaubahn an Gefühlen. Mit gegenseitigen Wegweisungen." Der Vater des Buben war beim Prozess auch vor Ort: "Wir hatten auch gute Tage. Und viele weniger gute. Aber ich dachte nicht...." Anschließend verließ er den Saal.
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Gerichtspsychiater Peter Hofmann unterstellt ihr eine "Persönlichkeitsstörung mit schweren narzisstischen Zügen". Ob die Angeklagte das selbst auch so sehe? "Ich weiß es nicht", meinte sie. "Aber ich denke, dass ich schwer depressiv bin und eine Behandlung brauche." An der Entscheidung der Geschworenen ändert dies nichts: Lebenslange Haft und Einweisung – das Urteil ist nicht rechtskräftig.