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Britney will ihren Vater als Vormund loswerden

Vor Gericht kämpft Pop-Sängerin Britney Spears gegen die Vormundschaft ihres Vaters. Ihre langjährige Managerin soll die Position übernehmen.

Heute Redaktion
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US-Sängerin <strong>Britney Spears</strong> wird aktiv und wehrt sich vor Gericht gegen die langjährige Vormundschaft ihres Vater James "Jamie" Spears.
US-Sängerin Britney Spears wird aktiv und wehrt sich vor Gericht gegen die langjährige Vormundschaft ihres Vater James "Jamie" Spears.
Reuters

Angeheizt von der #FreeBritney-Bewegung geht der andauernde Vormundschaftsstreit rund um Pop-Ikone Britney Spears (38) in die nächste Runde. Seit mehr als zehn Jahren verwaltet der Vater der Künstlerin, James "Jamie" Spears (68), die Geschäfte seiner berühmten Tochter, was nicht nur Britney, sondern auch ihren Fans gegen den Strich geht. Sie behaupteten sogar zwischenzeitlich, dass ihr Idol gegen ihren Willen festgehalten werde. Jetzt wurde die Sängerin selbst aktiv und beantragte vor Gericht, ihren Vater von seiner Position als Vormund zu streichen.

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    Britney Spears zeigt sich "oben ohne". Warum sie das macht? "Weil ich in diese Welt nackt geboren wurde."
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    Britney zieht vor Gericht

    In den Dokumenten, die dem US-Promi-Portal "TMZ" vorliegen, soll Britney Spears außerdem den Wunsch äußern, dass ihre langjährige Managerin und Mitarbeiterin Jodi Montgomery diesen Job künftig übernehmen soll. Montgomery war bereits vor knapp einem Jahr vorübergehend Britneys Verwalterin, nachdem sich James Spears aus gesundheitlichen Gründen im vergangenen September von den Aufgaben zurückzog.

    Nun, da es ihm wieder besser geht, will er die einflussreiche Position wieder zurückbekommen. Darüber, ob er möglicherweise als Co-Vormund fungieren soll, geben die Dokumente keinen Hinweis. Außerdem will Britney in Zukunft einen unabhängigen Vermögensverwalter in ihr Team holen, denn auch über ihre Finanzen hatte ihr Vater bislang seine Hand. Darüber hinaus behält sich die Sängerin zusätzlich das Recht, die Auflösung der Vormundschaft zu beantragen, will zu diesem Zeitpunkt aber noch keinen Gebrauch davon machen.

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