Politik

Brief, Inkasso – was jetzt auf ORF-Schwarzseher zukommt

Am Mittwoch will die Regierung trotz großer Kritik das neue ORF-Gesetz durchpeitschen. Das müssen Zuseher und Zuseherinnen nun wissen.

Heute Redaktion
Ab 2024 wird der ORF durch eine Haushaltsabgabe finanziert.
Ab 2024 wird der ORF durch eine Haushaltsabgabe finanziert.
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Insgesamt 40 Gesetze sollen von Mittwoch bis Freitag im Parlament vor der Sommerpause verabschiedet werden, darunter auch das neue ORF-Gesetz. Medienministerin Susanne Raab (VP) will ihr uninspiriertes Paket trotz vernichtender Stellungnahmen mit türkis-grüner Regierungsmehrheit durch den Nationalrat prügeln. Damit wird beschlossen, dass der ORF in Zukunft über eine Haushaltsabgabe finanziert wird. Zahlen müssen künftig auch alle, die den öffentlich-rechtlichen Sender gar nicht konsumieren möchten.

15,30 Euro monatlich, plus Landesabgabe pro Haushalt, Ausweitung des digitalen Angebots, Reduzierung der Textbeiträge, Werbebeschränkungen, Sparmaßnahmen und Transparenz sind die Eckpunkte.

Auf die Opposition kann die türkis-grüne Regierung bei diesem Beschluss nicht zählen. Die FPÖ protestierte gegen die "neue Massensteuer". Die SPÖ fordert eine Erhaltung des Senders "Sport+" über 2026 hinaus und die NEOS wollen den öffentlich-rechtlichen Auftrag neu definieren.

Ausgenommen von der Gebühr sind Nebenwohnsitze. Für alle, die nicht zahlen, kann es teuer werden. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

1.
Ab 1. Jänner 2024 in Kraft

Weil der VfGH den bisher gebührenfreien Empfang von ORF-Programmen übers Internet für verfassungswidrig erklärt hat, wurde es notwendig, die ORF-Finanzierung neu zu regeln. Die GIS-Gebühr in ihrer bisherigen Form wird ab 1. Jänner abgeschafft, stattdessen kommt eine Haushaltgabe. Das bedeutet jeder Haushalt in Österreich muss zahlen.

2.
Wer muss zahlen?

Für mehr als drei Millionen Haushalte, die bislang schon GIS bezahlt haben, ändert sich mit dem neuen Gesetz wenig. Ihnen wird weiterhin ein Beitrag abgebucht.

Allen bisherigen Schwarzsehern wird ein Brief mit Zahlungsaufforderung übermittelt. Die Hausbesuche mit Fragen nach Geräten werden 2024 abgeschafft. 

Die ORF-Beitrag Service GmbH wird bisherigen Nichtzahlern anhand der Meldedaten in den nächsten Monaten nach Beschluss des Gesetzes Zahlungsaufforderungen für die Zeit ab 1. Jänner 2024 übermitteln. Wer nicht zahlt, dem droht Besuch einer Innsbrucker Inkassofirma. Der weitere (Rechts-)Weg führt dann im Bedarfsfall über Bescheide, Beschwerden und Gerichte, berichtet "Der Standard".

Der ORF-Beitrag knüpft nur noch am Hauptwohnsitz an. Nebenwohnsitze müssen nicht mehr zahlen. Auch Arbeitslose, Gehörlose, Lehrlinge oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld sind von der Gebühr befreit. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. 

Mit dem ORF-Beitrag für alle erwarten Regierung und ORF insgesamt rund 525.000 zahlungspflichtige Haushalte mehr als bisher. Zudem werden auch 100.000 Firmen zur Kassa gebeten, die bisher keine GIS entrichteten.

3.
Wie hoch ist die Gebühr?

15,30 Euro monatlich schreibt das Gesetz vor, dazu kommt noch die Landesabgabe. So fällt die Gebühr in den Bundesländern unterschiedlich aus. Am höchsten ist diese im Burgenland mit 20,30 Euro. In Oberösterreich, Niederösterreich und Vorarlberg werden dagegen nur 15,30 Euro monatlich fällig.

4.
Was ändert sich beim ORF?

Laut neuem ORF-Gesetzt wird das Online-Streaming-Angebot deutlich ausgebaut. So werden die Sendungen in der TVThek länger als sieben Tage online abrufbar sein. So sind es 30 Tage für Nachrichten und sechs Monate für ORF-Eigenproduktionen.

Auch können Sendungen nur für das Internet produziert werden. Das heißt, dass es in Zukunft für den ORF auch möglich sein wird, Angebote "online first" und "online only"zu produzieren. Durch "Online first" können Sendungen online bereits 24 Stunden vor der Ausstrahlung im TV zu sehen sein, z.B. ein vom ORF selbst produzierter Film. "Online only“ bedeutet, dass der ORF Informations- und Kultur-Sendungen oder das Sportspartenprogramm ausschließlich online in der TVThek ausstrahlen darf.

Auch wurde ein neues Kinderprogramm angekündigt. Gleichzeitig wird es ORF Sport Plus bis zum Jahr 2026 in seiner bisherigen Form weitergeben und auch das Radio-Symphonieorchester bleibt erhalten.

Einschnitte wird es auf der ORF-Website geben. ORF.at darf künftig nur mehr 350 Meldungen pro Woche publizieren, das entspricht genau 50 Artikeln am Tag. Bisher veröffentlichte ORF.at wöchentlich rund 900 Meldungen pro Woche.

Weiters wird im neuen Gesetz festgeschrieben, dass 70 Prozent auf der Website Bewegtbildinhalte sein sollen und nur noch 30 Prozent Text, "Heute" berichtete.

5.
Hartes Sparprogramm

Der ORF hat sich einem harten Sparkurs verpflichtet. Wie angekündigt wird er 325 Mio. Euro in den nächsten Jahren einsparen.

Weiters wurde ein Werbe-Deckel beschlossen. Aus Werbeeinnahmen online und im Radio soll der ORF künftig 25 bis 30 Millionen Euro weniger als bisher erlösen dürfen.

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