Welt
Brexit-Falle: 112 Euro Zoll für Jogger aus England
Ein Wiener Schüler bestellte online bei einem englischen Anbieter. Bei der Lieferung aus dem Nicht-EU-Staat gab es eine teure Überraschung:
Der Brexit sorgte für eine Zollhürde zwischen der EU und England. Wer nun online etwas aus dem Königreich bestellt, muss für die Einfuhr brennen. Oft kostet das fast genauso viel wie die bestellte Ware.
112 Euro für Lieferung
Auch Schüler René F. (16, Name geändert) aus Wien-Margareten bekam letzte Woche eine geschmalzene Rechnung präsentiert. Der Gymnasiast hatte in England einen "Trapstar"-Jogginganzug um 195 Euro online bestellt. "Bei der Lieferung musste ich dann noch einmal 112 Euro bezahlen", ärgert sich der Schüler.
DHL stellte dem 16-Jährigen im Detail 26 Euro Zoll, 68 Euro Einfuhr-Umsatzsteuer und 18 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. "Bei der Bestellung wurden Zoll und Steuern nicht angezeigt." Das dürfte nicht sein, so VKI-Experte Andreas Hermann zu "Heute".
"Der Verkäufer muss über die tatsächlichen Kosten schon bei der Bestellung informieren." Man könne zwar die Ware zurückschicken und das Geld zurückfordern. "Doch Zoll und Steuern bekommt man nicht wieder zurück", warnt Hermann. Auch beim Zurückschicken der Ware nach England, also ins EU-Ausland, könnte es Probleme geben, so der Experte. Der Kunde könnte für die Einfuhr wieder Zoll zahlen müssen. Vor allem zu Beginn des Jahres hätte es viele Fälle beim VKI gegeben, so Hermann. Der Verein für Konsumenteninformation hilft kostenlos, Infos gibt es auf der Seite europakonsument.at