Verdächtiger verprügelt
Bote betatscht Wienerin, Partner soll 500 Euro zahlen
Ein Zusteller soll einer Frau in Hernals auf den Po gegriffen haben. Ihr Mann schritt ein, prügelte den Unhold – dafür soll er nun zahlen.
Er verteidigte seine Frau, musste dafür nun auf der Anklagebank am Bezirksgericht Wien-Hernals Platz nehmen. Wie es dazu kam? Am Muttertag war ein Pärchen auf dem Weg zur Mama der Wienerin, wollte auf dem Weg dorthin noch einen Kuchen mitnehmen. Zum Glück hatte an dem Sonntag eine Bäckerei auf der Hernalser Hauptstraße geöffnet.
Wienerin am Po begrapscht
Der Mann blieb mit dem Auto stehen. Seine Frau stieg aus, um kurz in das Geschäft zu gehen. Plötzlich spürte sie eine unerwünschte Berührung auf ihrem Gesäß. Ohne Vorwarnung soll sie von einem Lieferanten, der bei der Bäckerei stand, begrapscht worden sein. Die Frau schrie sofort auf, ihr Partner sprang aus dem Auto. Der Mann sah nur noch rot, prügelte dem Essens-Boten mit der Faust ins Gesicht. Eine Zeugin beobachtete die wilden Szenen auf der Hernalser Hauptstraße – und schritt ein. Sie hatte Angst, der Mann würde seinen Kontrahenten umbringen.
"In Österreich gilt kein Faustrecht"
Erst da ließ der Wiener von seinem Gegner ab, musste für seine Prügelattacke aber nun vor Gericht. "Der Muttertag war ordentlich verhaut", so Star-Anwältin Astrid Wagner, die den Angeklagten vertrat. "Aus menschlicher Sicht ist die Reaktion verständlich. Es gilt in Österreich aber kein Faustrecht."
500 Euro Strafe
Der Essenszusteller leugnete, die Frau vor der Bäckerei betatscht zu haben. Die Zeugin versicherte aber glaubwürdig "er war es". Der Mandant von Astrid Wagner wurde schließlich für die Prügelattacke zu einer Geldstrafe von 500 Euro verdonnert – nicht rechtskräftig. "Man hätte das anzeigen müssen. Es gibt keine Selbstjustiz!", erklärt Star-Verteidigerin Wagner.
Auf den Punkt gebracht
- Ein Essenslieferant soll in Wien einer Frau auf den Po gegriffen haben, woraufhin ihr Partner ihn verprügelte und dafür vor Gericht stand
- Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt, da Selbstjustiz in Österreich nicht erlaubt ist