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Böller-Verbot zu Silvester – bis zu 3.600 Euro Strafe

Silvesterfeuerwerke gehören für viele zur Tradition. Doch das "Böllern" ist im Stadtgebiet eigentlich verboten und wird von der Polizei hart bestraft. 

Maxim Zdziarski
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Vorsicht mit Raketen und Böller
Vorsicht mit Raketen und Böller
Bild: Archiv

Die Silvesternacht ist für die meisten ein Grund zum Feiern – und um Feuerwerke zu zünden. Doch der Böller-Spaß kann unter Umständen ernste Folgen haben: Jährlich werden unzählige Menschen von den Böllern schwer verletzt. Bereits am Sonntag musste ein 16-Jähriger ins Krankenhaus geflogen werden, nachdem ihm bei einer Explosion beide Hände zerfetzt wurden – "Heute" berichtete. 

Hohe Strafen für Böller-Rebellen

Was viele jedoch nicht wissen: Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist im Stadtgebiet (F2, F3, F4) durch das Pyrotechnikgesetz strengstens verboten. Lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1 sind für den Gebrauch zulässig – dabei handelt es sich beispielsweise um Knallerbsen, Tortensprühen oder Wunderkerzen.

Zu Silvester ist das Abfeuern von Knallkörpern, Batteriefeuerwerken und Raketen (Kategorie F2) im Ortsgebiet verboten. Die jeweiligen Bürgermeister können hier lediglich eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen.

Wer zum Jahreswechsel trotzdem seinen Pyro-Spaß haben möchte, der sollte vor allem Produkte aus dem österreichischen Fachhandel beziehen. Silvesterböller aus dem benachbarten Ausland müssen nämlich nicht immer allen erforderlichen Qualitätsmerkmalen entsprechen und so möglicherweise ein unkalkulierbares Risiko darstellen. 

Geprüfte Raketen und Böller der Kategorie F2 sollten also nur außerhalb des Ortgebietes gezündet werden. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit einer Strafe von bis zu 3.600 Euro rechnen. 

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