Weil Opfer nicht auswich
"Blutrünstiger Blick" – Autist sticht auf Fußgänger ein
Mit seinem "japanischen Wandermesser", das er stets bei sich führt, soll ein Autist (22) auf einen Fremden eingestochen haben – Mordversuchsprozess!
Eine Situation, die für einen gesunden Menschen völlig normal ist, soll einen 22-Jährigen mit einer autistischen Störung in der Wiener Donaustadt völlig aus der Bahn geworfen haben: Nach einem Zusammenprall mit einem Passanten (47) kam es auf der Straße zum Wortgefecht. "Ich gehe immer diesen Weg zum Bus, wollte die Straßenseite nicht wechseln. Der Mann wich nicht aus", sagte der junge Mann aus.
Es kam zum Wortgefecht, beide Männer gingen weiter. Doch dann soll sich der Autist umgedreht haben, sei auf den Passanten zugegangen und hätte ihn zu Boden geworfen. Im Gerangel habe er dann sein "japanisches Wandermesser" aus einer Gürteltasche gekramt und insgesamt sechsmal auf den Passanten eingestochen haben.
"Das stimmt so nicht, ich wurde attackiert", schilderte der wegen versuchten Mordes Angeklagte am Mittwoch am Wiener Landesgericht – für sein Krankheitsbild typisch – völlig emotionslos und überaus ausführlich. "Ich habe nur drei Mal mit dem Messer geschnitten, nicht zu tief in die Haut und nicht in den Hals oder in die Seite, wo er sicher gestorben wäre."
"Er hatte einen blutrünstigen Blick"
Denn mit Anatomie kenne er sich aus und könne menschliche Gesichtsausdrücke dank vieler studierter Bücher über Körpersprache gut deuten, bestand der von Rudi Mayer verteidigte junge Mann auf Notwehr. "Ich fürchtete um mein Leben, weil sich der Herr auf mich stürzte und einen blutrünstigen Blick hatte – ein Lehrbeispiel für Mordlust." Außerdem habe er "Ich bring' dich um" gerufen. Das von den Verletzungen gezeichnete Opfer bestritt das vehement.
Aussage des Angeklagten verstörte
Die Schnitte ins Fleisch des 47-Jährigen "fühlten sich eklig an, abstoßend. Es tut mir leid", ging der Angeklagte vor den Geschworenen auch mit sich selbst hart ins Gericht. Es sei jedoch zur Selbstverteidigung notwendig gewesen, den auf ihm liegenden Angreifer mit der Klinge zu schneiden, da er selbst keine Luft mehr bekam, behauptete er. Sein Messer – ein Andenken von seiner Japanreise – hätte er "gerne wieder zurück". Das Blut des Opfers, das immer noch daran klebt, "könne man ja abwaschen."
Freispruch: Es war Notwehr
Der Gutachter stufte den jungen Mann zwar als zurechnungsfähig ein. Für das Urteil der Geschworenen spielte das jedoch keine Rolle: Denn die Laienrichter sprachen den Angeklagten vom Mordversuch frei, die absichtlich schwere Körperverletzung sei in Notwehr erfolgt – Freispruch!