35. StVO-Novelle

Blinkt nicht grün – bei neuer Ampel sehen Blaue rot

Gewesslers Novelle der Straßenverkehrsordnung soll eine neue Ampel ohne Grünblinkphase möglich machen. Diese haben einen ganz speziellen Einsatzzweck.

Roman Palman
Blinkt nicht grün – bei neuer Ampel sehen Blaue rot
Verkehrsministerin Leonore Gewessler will per StVO-Novelle Ampeln ohne Grünblinkphase legalisieren. FP-General Christian Hafenecker sieht bei diesem Vorstoß Rot.
picturedesk.com, "Heute"-Montage

Der "Heute"-Bericht über den Entwurf der 35. StVO-Novelle von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) schlug am Freitag hohe Wellen. Darin wird die Möglichkeit geschaffen, eine neue Art Ampel aufzustellen. Diese können dann zum Ende ihrer Grünphase, ohne wie sonst üblich noch grün zu blinken, direkt auf Gelb umschalten.

Die Blauen sahen bei dieser Nachricht rot! In einem persönlichen Angriff bezeichnete FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker Gewessler gar als "große Gefahr für die Verkehrssicherheit".

"Das plötzliche Umschalten wird zu plötzlichen Vollbremsungen führen, wodurch Auffahrunfälle regelrecht aktiv produziert werden", donnerte der Freiheitlichen-General. Dabei lässt er in seiner Replik aber ein wichtiges Detail aus. Dem Leser wird dadurch suggeriert, Gewessler würde jetzt ALLE Ampeln auf das neue System umstellen wollen. Dem ist aber nicht so.

Das sind die Fakten zur neuen Ampel:

Der Gewessler-Vorschlag fußt auf dem Pilotversuch einer sogenannten "Zufluss-Ampel", welche im Oktober 2014 gemeinsam von Asfinag und dem Land Oberösterreich an der Auffahrt Franzosenhausweg zur A7 Mühlkreisautobahn in Linz installiert wurde und bis 2019 im Testbetrieb lief. Die Autobahnbetreiberin lieferte damals sogar eine Abhandlung zur Funktionsweise mit:

So funktioniert die "Zufluss-Ampel":

  • Auf der Hauptfahrbahn messen Sensoren ständig die Stärke des Verkehrs.
  • Erst wenn es auf der A7 zu ersten Staus kommt, schaltet sich die Ampel ein. Dann erkennen auch die Sensoren auf der Rampe jedes auffahrende Auto.
  • Durch die rasche Abfolge von Grün, Gelb (ohne Grünblinkphase davor!) und Rot – jedes Signal wird mindestens eine Sekunde angezeigt  – werden die auffahrenden Autos kurz angehalten und einzeln auf die Autobahn gelassen.
  • Dadurch wird der auffahrende Pulk in Einzelfahrzeuge aufgeteilt, es gilt: Bei Grün nur ein Fahrzeug. Ein Zusatzschild weist vor Ort auf diesen Umstand hin.
  • Damit es zu keinem langen Rückstau auf der Auffahrtsrampe kommt, erkennen Sensoren auch, wie weit die Fahrzeuge auf der Rampe stehen und melden an die Ampel, dass wieder auf Grün zu schalten ist.
  • Sobald der Verkehr auf der A7 wieder fließt, schaltet sich die Ampel automatisch wieder aus, und die Autos können ungehindert auffahren.

Sehr spezielles Einsatzfeld

Der Pilotanlage sei "im Sinne der Steigerung der Verkehrsflüssigkeit erfolgreich" gewesen und stelle eine "wertvolle verkehrliche Maßnahme", urteilt jetzt die Asfinag in ihrem Fazit. Bisher brauchte es dafür als Ausnahmeregelung aber eine entsprechende Verordnung, um eine solche Anlage aufzustellen. Eine unnötige bürokratische Hürde, Gewesslers StVO-Novelle soll deshalb eine generelle gesetzliche Grundlage für solche Lichtanlagen schaffen.

Eingesetzt werden sollen die Ampeln ohne Grünblinkphasen weiter nur an neuralgischen Punkten, wie eben innerstädtischen Auffahrten zu Autobahnen etwa in Linz oder Wien. Sie sind nicht als Ersatz für die an allen Kreuzungen montierten Ampeln vorgesehen, auch soll in der Gesetzesnovelle nicht die Grünblinkphase – übrigens im internationalen Vergleich eine österreichische Eigenheit – an sich abgeschafft werden.

Das Konzept der schnell durchschaltenden "Zufluss-Ampeln" stammt ursprünglich aus den USA, wo es schon seit den 1990er Jahren eingesetzt wird. Auch in Deutschland gibt es bereits Dutzende solcher Ampeln unter der Bezeichnung "Zuflussregelungsanlage (ZRA)" an Auffahrrampen zu Schnellstraßen bzw. Autobahnen. Österreich würde damit also bekannte Wege beschreiten.

Zum Entwurf der StVO-Novelle

  • Gewesslers Ministerial-Entwurf zur 35. StVO-Novelle ist am 17. Jänner 2024 im Nationalrat eingelangt, also vor über einem Monat.
  • Er befindet sich derzeit in vorparlamentarischer Begutachtung. Heißt Privatpersonen und Institutionen/Organisationen können offizielle Stellungnahmen dazu einreichen.
  • ÖAMTC, Rotes Kreuz, Wirtschaftskammer, Bundeskanzleramt, mehrere Landesregierungen haben dies schon getan.
  • Aus den Reihen der FPÖ – stellt zB. in OÖ seit 2015 den Verkehrslandesrat, in NÖ ist Landesvize Udo Landbauer für den Verkehr zuständig – findet sich keine inhaltliche Stellungnahme.
  • Noch ist Zeit: Die Begutachtungsfrist endet erst am 28. Februar 2024.

Die Bilder des Tages

1/61
Gehe zur Galerie
    <strong>18.12.2024: Schild vor Restaurant löst hitzige Debatte aus.</strong> Ein Restaurant an der Nordsee ruft Gäste auf, doch bitte nett zu der Bedienung zu sein. <a data-li-document-ref="120078967" href="https://www.heute.at/s/schild-vor-restaurant-loest-hitzige-debatte-aus-120078967">Auf Facebook wird das Schild dazu hitzig diskutiert &gt;&gt;&gt;</a>
    18.12.2024: Schild vor Restaurant löst hitzige Debatte aus. Ein Restaurant an der Nordsee ruft Gäste auf, doch bitte nett zu der Bedienung zu sein. Auf Facebook wird das Schild dazu hitzig diskutiert >>>
    Screenshot Facebook/Markus Reperich; Google Street View
    rcp
    Akt.
    An der Unterhaltung teilnehmen