35. StVO-Novelle
Blinken nicht grün – Verwirrung um neues Ampel-System
Die StVO kennt seit Montag auch Ampeln, die nicht grün blinken. Das sorgt für Verwirrung. Das generelle Grünblinken wird aber nicht abgeschafft.
Seit Montag, 1. Juli, ist die 35. StVO-Novelle in Kraft. Darin enthalten: Ampeln, die zum Ende ihrer Grünphase nicht blinken. Viele glauben nun, dass damit das generelle Grünblinken im ganzen Land abgeschafft wird. Dem ist nicht so.
Entgegen vielfach geäußerter Vermutungen und Befürchtungen, werden nicht alle Ampeln auf das neue Modell umgestellt. Es wird daher auch nicht mehr Unfälle auf Kreuzungen geben, wie politische Gegner der zuständigen Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gerne vorwerfen.
Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel
Die 35. StVO schafft lediglich die Basis, dass künftig an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen spezielle Ampeln errichtet werden, die zufahrende Fahrzeugkolonnen unterbrechen und nach ein paar Sekunden wieder umschalten. Dabei darf aus Gründen der Effizienz auf Grünblinken verzichtet werden. Es handelt sich um Ausnahmefälle.
Das Schaltssystem wird nur dort infrage kommen, wo die zuständige Verkehrsbehörde zusammen mit dem Straßenerhalter – insbesondere der Asfinag – besondere Stausituationen verhindern wollen und auch dazu bereit sei, die nicht ganz billige dahinterliegende Technik (siehe Details unten) zu beschaffen.
Blinken nicht grün – Neue Ampel-Regelung gilt ab sofort
"Die sogenannte 'Zuflussregelung' kann an neuralgischen Auffahrten den Verkehrsfluss auf der Autobahn verbessern und die Staugefahr reduzieren. An herkömmlichen Kreuzungen ändert sich jedoch nichts", erklärte dazu Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, am Tag vor Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle.
So funktioniert die Ampel ohne Grünblinkphase
Das Konzept der schnellschaltenden Dosier-Ampeln stammt ursprünglich aus den USA, wo es schon seit den 1990er Jahren eingesetzt wird. Auch in Deutschland gibt es bereits Dutzende solcher Zuflussregelungsanlagen an Auffahrrampen zu Schnellstraßen bzw. Autobahnen.
In Österreich wurden sie lange im Vorfeld an der Auffahrt Franzosenhausweg zur A7 Mühlkreisautobahn in Linz getestet. Der Pilotversuch wurde im Oktober 2014 per Ausnahmeverordnung zur wissenschaftlichen Erprobung durch die damalige Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) genehmigt, lief dann für fünf Jahre bis 2019 – und war damit sogar bereits wieder beendet, bevor Gewessler 2020 das Ministerium übernahm.
Der Pilotversuch wurde in Folge durch die verantwortliche ASFINAG als "erfolgreich" eingestuft: "Auswertungen im Rahmen des Pilotprojekts hatten zum Ergebnis, dass der Verkehr durch den dosierten Zufluss bei Stau auf der Hauptfahrbahn harmonisiert wurde und sich ein Zeitgewinn einstellte."
Auf einen Blick: So funktioniert die Zuflussregelungsanlage
- Auf der Hauptfahrbahn messen Sensoren ständig die Stärke des Verkehrs.
- Erst wenn es auf der Autobahn zu ersten Staus kommt, schaltet sich die Ampel ein. Dann erkennen auch die Sensoren auf der Rampe jedes auffahrende Auto.
- Durch die rasche Abfolge von Grün, Gelb (ohne Grünblinkphase davor!) und Rot – jedes Signal wird mindestens eine Sekunde angezeigt – werden die auffahrenden Autos kurz angehalten und einzeln auf die Autobahn gelassen.
- Dadurch wird der auffahrende Pulk in Einzelfahrzeuge aufgeteilt, es gilt: Bei Grün nur ein Fahrzeug. Ein Zusatzschild weist vor Ort auf diesen Umstand hin.
- Damit es zu keinem langen Rückstau auf der Auffahrtsrampe kommt, erkennen Sensoren auch, wie weit die Fahrzeuge auf der Rampe stehen und melden an die Ampel, dass wieder auf Grün zu schalten ist.
- Sobald der Verkehr auf der Autobahn wieder fließt, schaltet sich die Ampel automatisch wieder aus, und die Autos können ungehindert auffahren.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Am Montag trat eine StVO-Novelle in Kraft, die neue Regelungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, Radarkontrollen und Ampeln mit Grünblinken mit sich bringt
- Bürgermeister können in sensiblen Bereichen wie vor Schulen oder Seniorenheimen einfacher Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, während Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Radarkontrollen durchführen dürfen
- Das Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel, jedoch können an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen spezielle Ampeln ohne Grünblinken errichtet werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern