35. StVO-Novelle

Blinken nicht grün – Neue Ampel-Regelung gilt ab sofort

Am 1. Juli 2024 tritt die 35. Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Darin enthalten sind auch Ampeln, die nicht grün blinken.

Blinken nicht grün – Neue Ampel-Regelung gilt ab sofort
Verkehrsministerin Leonore Gewessler hat mit sogenannten Zuflussregelungsanlagen eine neue Art Ampel in der StVO verankert.
Michael Staudt / Visum / picturedesk.com; Martin Juen / SEPA.Media / picturedesk.com

Mit dem heutigen Montag, dem 1. Juli, tritt die 35. StVO-Novelle in Kraft. Darin enthalten: Ampeln, die zum Ende ihrer Grünphase nicht blinken. Diese hatten schon im Vorfeld für Furore und Missverständnisse gesorgt.

So behaupteten auch politische Gegner, dass die zuständige Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) damit Unfälle auf Kreuzungen provozieren würde. "Das plötzliche Umschalten wird zu plötzlichen Vollbremsungen führen, wodurch Auffahrunfälle regelrecht aktiv produziert werden", donnerte etwa der FPÖ-Generalsekretär und Verkehrssprecher Christian Hafenecker.

Der Angst-Tenor: Das Blinken könnte bei ALLEN Ampeln einfach gestrichen werden. Dem ist nicht so. Das generelle Grünblinken wird nicht abgeschafft.

Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel

Die 35. StVO schafft lediglich die Basis, dass in Ausnahmefällen künftig an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen oder Schnellstraßen spezielle Ampeln errichtet werden, die zufahrende Fahrzeugkolonnen unterbrechen und nach ein paar Sekunden wieder umschalten. Dabei darf aus Gründen der Effizienz auf Grünblinken verzichtet werden.

"Die sogenannte 'Zuflussregelung' kann an neuralgischen Auffahrten den Verkehrsfluss auf der Autobahn verbessern und die Staugefahr reduzieren. An herkömmlichen Kreuzungen ändert sich jedoch nichts", stellt Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste, am Tag vor Inkrafttreten der neuen StVO-Novelle klar.

Blinken nicht grün – Neue Ampel-Regelung gilt ab sofort

1/4
Gehe zur Galerie
    Eine Zuflussregelungsanlage an einer Autobahnauffahrt in Deutschland. Diese sind seit 1. Juli 2024 auch in Österreich erlaubt.
    Eine Zuflussregelungsanlage an einer Autobahnauffahrt in Deutschland. Diese sind seit 1. Juli 2024 auch in Österreich erlaubt.
    Michael Staudt / Visum / picturedesk.com

    International und in Österreich erprobt

    Das Konzept der schnell durchschaltenden Dosier-Ampeln stammt ursprünglich aus den USA, wo es schon seit den 1990er Jahren eingesetzt wird. Auch in Deutschland gibt es bereits Dutzende solcher Zuflussregelungsanlagen an Auffahrrampen zu Schnellstraßen bzw. Autobahnen.

    In Österreich wurden sie lange im Vorfeld an der Auffahrt Franzosenhausweg zur A7 Mühlkreisautobahn in Linz erfolgreich getestet. Der Pilotversuch wurde im Oktober 2014 per Ausnahmeverordnung zur wissenschaftlichen Erprobung durch die damalige Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) gestartet, lief dann für fünf Jahre bis 2019.

    "Erfolgreich", wie die ASFINAG sagt: "Auswertungen im Rahmen des Pilotprojekts hatten zum Ergebnis, dass der Verkehr durch den dosierten Zufluss bei Stau auf der Hauptfahrbahn harmonisiert wurde und sich ein Zeitgewinn einstellte."

    Österreich beschreitet mit den neuen Ampeln also einen international bekannten und erprobten Weg.

    Die Bilder des Tages

    1/52
    Gehe zur Galerie
      <strong>03.07.2024: Irre Szenen in Wien! Schlägerei beim Public Viewing</strong>. Nachdem die Türkei nach nur 59 Sekunden beim EM-Achtelfinale das 1:0 gegen Österreich geschossen hat, lagen beim Public Viewing die Nerven blank. <a data-li-document-ref="120045853" href="https://www.heute.at/s/irre-szenen-in-wien-schlaegerei-beim-public-viewing-120045853">Mehr hier &gt;&gt;&gt;</a>
      03.07.2024: Irre Szenen in Wien! Schlägerei beim Public Viewing. Nachdem die Türkei nach nur 59 Sekunden beim EM-Achtelfinale das 1:0 gegen Österreich geschossen hat, lagen beim Public Viewing die Nerven blank. Mehr hier >>>
      Leserreporter

      Auf den Punkt gebracht

      • Am Montag tritt eine StVO-Novelle in Kraft, die neue Regelungen für Geschwindigkeitsbeschränkungen, Radarkontrollen und Ampeln mit Grünblinken mit sich bringt
      • Bürgermeister können in sensiblen Bereichen wie vor Schulen oder Seniorenheimen einfacher Geschwindigkeitsbeschränkungen erlassen, während Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Radarkontrollen durchführen dürfen
      • Das Grünblinken bei Ampeln bleibt die Regel, jedoch können an stark frequentierten Auffahrten zu Autobahnen spezielle Ampeln ohne Grünblinken errichtet werden, um den Verkehrsfluss zu verbessern
      rcp, mrr
      Akt.