Niederösterreich
FP knallhart! Zehn Corona-Gebote im schwarz-blauen Pakt
Die 10 Corona-Punkte beim schwarz-blauen Arbeitsübereinkommen haben es in sich: 30 Mio. € Entschädigungsfond, keine Maskenpflicht, keine Impfwerbung.
In Sachen Corona hatte sich Udo Landbauer (FP) bei den Verhandlungen unerbittlich gezeigt und sozusagen zehn Corona-Gebote aufgestellt. Johanna Mikl-Leitner (VP) hatte daraufhin eingelenkt und die Impfpflicht als Fehler bezeichnet und zeigte Bereitschaft für die Corona-Aufarbeitung.
Das Arbeitsübereinkommen in Sachen Corona - die 10 Punkte:
30 Mio. Euro-Fond
Die zehn Corona-Gebote des Arbeitsübereinkommen haben es jedenfalls in sich: Das Land Niederösterreich richtet auf die Dauer von zwei Jahren ab Errichtung einen Fonds in der Höhe von 30 Millionen Euro ein, der die Auswirkungen der Corona-Maß- nahmen evaluiert und mit Budgetmitteln für den Ausgleich von negativen Auswirkungen dotiert wird. Aus diesem Fonds sollen etwa Beratungsleistungen im Fall individueller Schäden, medizinische Betreuung von Menschen mit Impf- Beeinträchtigungen, Kosten zur Behandlung psychischer Probleme, allfällig erforderliche Therapien, Mehraufwendungen für Heimunterricht, sonstige erforderliche Unterstützungen in erster Linie für Kinder und Jugendliche wie zum Beispiel Gutscheine für Nachhilfe, Freizeitaktivitäten, etc. finanziert werden. Förderrichtlinien werden folgen.
Strafgelder rückerstatten
Das Land Niederösterreich wird jene – wegen Verletzung von Corona-Beschränkungen bezahlten – Strafgelder von Amts wegen an die Betroffenen persönlich rückerstatten, die aufgrund von Bestimmungen verhängt wurden, die in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind.
Die Summe der weiteren dem Land zugeflossenen Strafgelder von ungefähr 1,3 Millionen Euro werden vom Land Niederösterreich in den Fonds eingebracht und so Personen zugutekommen, die durch die Pandemie Schaden genommen haben.
Impfverweigerer dürften sich nochmal bewerben
Das Land Niederösterreich hat die Corona-Impflicht für Mitarbeiter aufgehoben und steht als Arbeitgeber wieder all jenen ehemaligen Mitarbeitern offen, die auf Grund der eingeführten Corona-Impfpflicht ihrer Tätigkeit nicht weiter nachgehen konnten.
Das Land Niederösterreich wird alle Bewerber, deren Bewerbung für eine Stelle im Landesdienst auf Grund ihres Corona-Impfstatus nicht weiter verfolgt wurde, zu einer neuerlichen Bewerbung einladen. Voraussetzung bleiben selbstverständlich die allgemeinen Aufnahmekriterien.
Dort, wo das Land Niederösterreich die Personalhoheit ausübt, werden keine Maßnahmen gesetzt, die auf eine direkte oder indirekte Corona-Impfpflicht hinauslaufen.
Das Land Niederösterreich wird gesetzliche Anpassungen gegen eine Diskriminierung aufgrund des Corona- Impfstatus im Bereich des Landes vornehmen.
Keine Werbung für Impfung
Das Land Niederösterreich wird keine Werbemaßnahmen mehr für die Corona-Impfung durchführen.
Keine Masken in Kliniken
In den Kliniken der Landes-Gesundheitsagentur wird mit 30.4.2023 die Corona-Maskenpflicht für alle Mitarbeiter aufgehoben.
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Das Land Niederösterreich richtet unabhängig vom Fonds eine unabhängige, unbefangene und weisungsfreie Evaluierungskommission ein, die sich mit den Maßnahmen, Auswirkungen und Folgen der Corona- Pandemie wie z.B. Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen auseinandersetzen und diese aufarbeiten wird. Die Ergebnisse dieser Kommission sollen für das Land Orientierung für Maßnahmen im Falle einer allfällig neuerlich auftretenden Pandemie sein.