Vermeintliche Schnäppchen
Black Friday – nun wird vor falschen Angeboten gewarnt
Auch heuer soll der Black Friday zu Schnäppchenkäufen verführen. Um dabei nicht in die Kostenfalle zu tappen, gibt es einiges zu beachten.
Rabatte können deshalb so verlockend wirken, weil die Händler oft von einem sehr hohen Listenpreis ausgehen. Da wird das angebliche Schnäppchen schnell zum Normalpreis-Produkt. Um nicht auf diesen Trick hereinzufallen, lohnt es sich, schon vor dem Aktionszeitraum die Preise zu vergleichen.
Eine beliebte Taktik der Shops ist es außerdem, Konsumenten mit "streng limitieren" Stückzahlen und Countdowns zum Kauf zu bewegen. Der Tipp der AK-Konsumentenschützer lautet hier: Lassen Sie sich nicht durch zeitlich begrenzte Produkte unter Druck setzen. Jeder Kauf sollte gut überlegt sein.
Bei Online-Shops sollte außerdem immer auf ein vollständiges, fehlerfreies Impressum, auf vorhandene AGB, Hinweise auf Widerrufs- und Rückgaberechte sowie Datenschutzbestimmungen und Gütezeichen geachtet werden. Ein Angebot kann sich schnell als teurer Fehler herausstellen, wenn man auf einen Fakeshop im Internet hereinfällt. Bei unbekannten Shops sollte man jedenfalls Vorauszahlungen meiden.
Beim Online-Kauf ist jedenfalls Vorsicht geboten. Um die eigenen Bankdaten zu schützen, sollte auf eine sichere, verschlüsselte Datenübertragung (https) geachtet werden. Außerdem versuchen Online-Händler das Kaufverhalten ihrer Kunden zu analysieren und umfassende Profile zu erstellen, um gezielte Werbung zu schalten. Daher ist es ratsam, nach dem Einkauf den Browserverlauf und die Cookies zu löschen.
Auch beim Versand können sich Kosten verstecken. Hier sollte man besonders bei sperrigen Waren auf anfallende Speditionskosten achten. Außerdem gelten in Nicht-EU-Ländern andere Gesetze. Zollforderungen, wie die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer, können schnell ein günstig scheinendes Angebot zunichtemachen.
Rücktrittsrecht bei Online-Bestellungen
Online-Käufe können 14 Tage lang widerrufen werden. Dafür muss zeitgerecht eine entsprechende Mitteilung an den Händler gemacht und das Produkt zurückgeschickt werden. Aber Vorsicht: Ausgenommen sind beispielsweise (entsiegelte) Softwareprodukte oder Spezialanfertigungen. Das Auspacken und Anprobieren der Ware ist erlaubt. Die Kosten für die Rücksendung trägt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich der Kunde oder die Kundin.