Wirtschaft
Bis zu diesem Gehalt bist du von der ORF-Gebühr befreit
2024 wird ein Pärchen-Haushalt wohl bis zu 1.800 Euro netto verdienen dürfen, ohne ORF-Gebühr zahlen zu müssen.
Derzeit gibt es rund 3,2 Millionen Einzahler zur GIS. Gemeinsam mit den Werbeerlösen finanzieren sie mit rund 28 Euro pro Monat (so hoch ist die Gebühr in Wien) das Budget von ORF in Sachen TV, Radio und Co. Über zehn Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet der Konzern auf diese Weise. Den ORF über Internet und Laptop zu streamen ist hingegen kostenlos – zu Unrecht, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Mit Jahreswechsel steht dem ORF deswegen einer der größten Umbrüche seiner Geschichte bevor. An die Stelle von GIS-Kontrolleuren, die in der Wohnung nachsehen, ob ein "empfangsfähiges Endgerät" vorhanden ist, zahlen künftig alle Haushalte in Österreich. Die neue Gebühr wird 15 Euro im Monat (plus Landesabgabe) betragen. Das ist dadurch möglich, dass 400.000 neue Einzahler hinzukommen, zudem wird dem ORF ein strenger Sparkurs verordnet.
Schlupfloch
Es gibt aber auch ein Schlupfloch, das vielen überhaupt nicht bekannt ist. Denn eine ganze Reihe an Menschen ist vom ORF-Beitrag befreit, muss also keinen Cent abdrücken. Grund: Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) kündigte an, dass alle, die von der GIS befreit sind, auch keine ORF-Gebühr zu zahlen haben.
Ausnahmen enthüllt: So musst du keine ORF-Gebühr zahlen >>
Aber wer genau kommt in diesen Genuss? Die Befreiung muss laut GIS-Website grundsätzlich beantragt und hinreichend begründet werden. Grundvoraussetzung ist finanzielle und/oder körperliche Hilfsbedürftigkeit. Überraschend dabei: Gehörlose und schwer hörbehinderte Personen können einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh-Empfangseinrichtungen stellen, nicht jedoch für die Radio-Gebühren. Blinde müssen sogar voll blechen, wenn sie kein Pflegegeld bzw. eine vergleichbare Leistung erhalten.
Die Einkommensgrenzen
Bei den finanziellen Anspruchsberechtigten sind das in erster Linie Arbeitslose, Personen, die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld erhalten, Bezieher von Mindestsicherung, Pflegebeihilfe, Studien- und Schülerbeihilfe sowie Pensionisten. Als Auffangkategorie gibt es noch die übrigen Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln. Dazu zählen etwa der Bezug von Grundversorgung, Zivildiener oder Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Von der Rezeptgebühr und damit wiederum von der ORF-Gebühr befreit werden kann jeder, dessen monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt. Diese werden übrigens jährlich angepasst, dürften wegen der hohen Inflation 2024 also deutlich höher liegen.
Alleinstehende: 1.110,26 Euro
Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 Euro
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften: 1.751,56 Euro
Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 Euro
Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 171,31 Euro
All diese Ausnahmen haben gemein, dass dabei die GIS-Richtwerte des Haushaltsnettoeinkommens nicht überschritten werden dürfen. Für eine Person beträgt der Richtsatz 1.243,49 Euro im Monat, bei zwei Personen 1.961,75 Euro, für jede weitere im Haushalt 191,87 Euro. Bei diesem kann aber noch die Netto-Warmmiete abgezogen werden.