Zahnloses Gesetz in Tirol
Bis jetzt kein einkassiertes Raserauto versteigert
Das erste Bundesland zieht Bilanz: Zwar wurden über 10 Fahrzeuge beschlagnahmt, aber keines versteigert.
Drei Monate ist es her, seitdem das sogenannte "Raser-Gesetz" in Kraft trat. Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.
Doch wie viele wurden nun schon von den Behörden versteigert? Das erste Bundesland hat die ernüchternde Bilanz.
Keine Versteigerung in Tirol
Wie die "Tiroler Tageszeitung" berichtet, wurden seit 1. März die Autos bzw. Motorräder von elf Schnellfahrern aus dem Tiroler Verkehr gezogen. Der erste Raser erhielt seinen BMW knapp eine Woche wieder zurück.
Aber auch die zehn folgenden erwischten Raser wurden wieder mit ihrem Gefährt vereint. Versteigert kann ein Fahrzeug nämlich nur werden, wenn es auch dem Lenker gehört. Dies ist beispielsweise nicht der Fall, wenn man ein Auto ausleiht.
Auch Leasing-Wagen sind ausgenommen. 54 Prozent der PKWs sind in Österreich geleast, also mehr als die Hälfte kann gar nicht versteigert werden. Rechnet man noch die unzähligen Firmenfahrzeuge dazu, dürfte es demnach gerade mal ein Viertel der Fahrzeuge betreffen.