Auf 32.000 Euro

"Bin ab der Hüfte gefühllos" – Mann klagt Arzt nach OP

Hans K. hat nach einem Eingriff wegen eines Bandscheibenvorfalls Schmerzen und schwere Gefühlsstörungen. Er klagte den Operateur auf Schadenersatz.
Österreich Heute
09.04.2025, 05:45

Bandscheibenvorfälle sind für Hans K. (73) nichts Neues: Der Pensionist hatte bereits mehrere, seit 2012 wurden bei ihm Eingriffe an Hals- und Lendenwirbelsäule durchgeführt. Trotz einer Operation im September 2018 wurde bald danach erneut ein Bandscheibenvorfall festgestellt – diesmal jedoch mit Folgen.

Da der Grazer auf konservative Behandlungsmethoden nicht ansprach, wurde im November 2019 ein Eingriff durch einen Chirurgen in einem Privatspital angesetzt. Doch dieser wurde laut dem 73-Jährigen nicht richtig durchgeführt: "Ich hatte direkt nach der OP kein Gefühl mehr im rechten Fuß, konnte nicht mehr gehen. Ich habe das auch der Krankenschwester gemeldet", berichtet Hans K.

„Diese OP hat mein Leben nachhaltig beeinflusst und mich zu einem Invaliden gemacht“
Hans K.hat Schmerzen und schwere Gefühlsstörungen

Neben massiven Gefühlsstörungen und Lähmungserscheinungen litt er auch unter Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, erektilen Störungen und unkontrollierbarem Harn- und Stuhldrang: "Diese OP hat mein Leben nachhaltig beeinflusst und mich zu einem Invaliden gemacht. Ich werde bis zu meinem Ableben darunter leiden müssen", meint Hans K.

Infiltrationen brachten langfristig keine Besserung, der Pensionist wandte sich daher an einen anderen Facharzt: "Ein MRT hat dann gezeigt, dass meine Wirbelsäule instabil ist und versteift gehört." Im Februar 2020 wurden die entsprechenden Wirbel dann versteift: "Danach wurden die Schmerzen zwar etwas besser, aber sie waren noch immer da. Das rechte Bein ist kraftlos, ab der Hüfte bin ich praktisch gefühllos. Und ich habe noch immer Probleme beim Gehen", erklärt der Grazer.

Eingriff laut Ärztekammer "lege artis"

Für Hans K. war klar: Die Operation wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Zudem wurde er laut eigenen Angaben nicht ausreichend über den Eingriff und die möglichen Folgen aufgeklärt: "Ich habe zu der OP im November keinen Aufklärungsbogen erhalten. Wäre ich umfassend aufgeklärt worden, hätte ich die OP nicht gemacht."

Der 73-Jährige wandte sich daher an die Ärztekammer, doch im Schlichtungsverfahren wurde aufgrund eines neurochirurgischen Fachgutachtens kein Behandlungsfehler festgestellt. Zudem bestritt der Operateur einen Behandlungs- und Aufklärungsfehler – die Beschwerden seien nicht auf den Eingriff zurückzuführen. Einen Aufklärungsbogen soll der Grazer bereits zwei Monate zuvor, im September 2019, im Spital erhalten haben.

Gerichte lehnten Klage ab

Hans K. reichte daher über einen Anwalt Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz ein. Er forderte von dem Mediziner insgesamt rund 32.000 Euro Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für Spät- und Dauerfolgen. Doch das Gericht lehnte die Klage ab. Der 73-Jährige ging daraufhin in Berufung, das Oberlandesgericht gab ihr nicht Folge. Als letzte Möglichkeit beantragte der Pensionist daher eine außerordentliche Revision am Obersten Gerichtshof (OGH) – doch auch dort blitzte er im Jänner ab.

Der OGH wies die außerordentliche Revision zurück.
zVg

Demnach "wurde die Operation lege artis durchgeführt, und hätte sie der Kläger unabhängig vom Umfang der erfolgten Aufklärung jedenfalls durchführen lassen." Die Frage, ob ein Aufklärungsmangel vorliege, habe zudem keine Entscheidungsrelevanz. Hans K. muss daher sämtliche Prozesskosten von über 18.500 Euro übernehmen. Laut dem 73-Jährigen hat sich allerdings das Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung eingeschaltet und den Fall der Staatsanwalt Graz übergeben.

{title && {title} } red, {title && {title} } 09.04.2025, 05:45
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