Reisen

Bikini-und Alk-Verbot – kroatischer Urlaubsort hat neue

Die kroatische Tourismusbranche rechnet heuer mit einem Rekordansturm. Für unangemessenes Verhalten müssen Urlauber dort nun hohe Strafen zahlen.

Heute Redaktion
Österreichische Touristen gehören zu den Top drei unter den ausländischen Urlaubern in Kroatien.
Österreichische Touristen gehören zu den Top drei unter den ausländischen Urlaubern in Kroatien.
PIXSELL / EXPA / picturedesk.com

Bereits im Zeitraum von Jänner bis Ende Mai haben 3,5 Millionen Urlauber das Land besucht und waren für 10,7 Millionen Übernachtungen verantwortlich. Das waren um drei Prozent mehr Übernachtungen als im gleichen Zeitraum im Jahr 2019, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies sogar ein Anstieg von 27 Prozent. 

Man geht davon aus, dass der Wegfall der Grenzkontrollen durch den Schengen-Beitritt sowie die Euro-Einführung den Tourismus in diesem Jahr noch weiter ankurbeln werden. Österreicher gehören zu den Top drei unter den ausländischen Urlaubern in Kroatien.

Die kroatische Stadt Split hat nun aufgrund von zunehmend unangemessenem Verhalten von Touristen Bußgelder eingeführt. Die Entscheidung des Stadtrats erfolgte aufgrund von Beschwerden von Bewohnern sowie von Touristen selbst über zahlreiche Zwischenfälle in der Stadt. Diese beschwerten sich über junge Touristen, die auf Straßen urinierten oder betrunken auf der Straße lagen. 

Alkohol-Verbot 

Zum einen wurde in Split eine neue Regel für ein Alkohol-Verbot verabschiedet. Das Trinken von Alkohol ist seit diesem Jahr an öffentlichen Orten, die weniger als 100 Meter von Schulen und Kindergärten entfernt sind sowie in der Zone A der Altstadt verboten und wird mit einem Bußgeld von 300 Euro belegt.

Die ersten Bußgelder gegen Personen, die von der Stadtwache beim Alkoholkonsum in der Altstadt erwischt wurden, wurden bereits verhängt. Die Jugendlichen konsumierten auf öffentlichen Plätzen und Straßen Alkohol und wurden deshalb zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt, die um die Hälfte reduziert wurde, weil sie innerhalb von drei Tagen bezahlt wurde.

Schluss mit Bikinis 

Ein weiteres Verbot gibt es dieses Jahr für das Tragen von Bikinis: Dieses sieht vor, dass Urlauber mit einer Geldstrafe von 150 Euro belegt werden, wenn sie im Bikini oder mit nacktem Oberkörper durch das historische Zentrum laufen. Dabei sollen Gemeindewächter die Straßen bewachen und nach Regelbrechern Ausschau halten. 

Bereits seit Jahren wurden in jeder Sommersaison "Anti-Bikini"-Schilder in den Straßen von Split aufgestellt, die bisher jedoch nur der Abschreckung dienten. Somit soll der Anstand in dem Urlaubsort bewahrt werden, der letztes Jahr 793.000 Urlauber mit insgesamt fast 2,7 Millionen Übernachtungen beherbergte.

Essen verboten

Ein Verbot, das im Stadtrat besonders kontrovers diskutiert, letztendlich jedoch auch beschlossen wurde, ist der Verzehr von Speisen und Getränken an öffentlichen Plätzen. Wer in der Zone A der Altstadt mitgebrachte Speisen oder Getränke konsumiert, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe von 300 Euro rechnen. 

Eine Geldstrafe von 300 Euro ist ebenso für Personen vorgesehen, die an öffentlichen Orten wie Parks schlafen oder im Freien urinieren. Auch Personen die sich nach der Sperrstunde noch in Lokalen aufhalten, auf Denkmäler klettern oder in öffentlichen Brunnen baden werden eine Strafe von 300 Euro zahlen müssen. Ebenso verboten, aber etwas günstiger ist es, sich in der Stadt zu übergeben: Dafür werden von der Stadt 150 Euro einkassiert. 

Um die Polizeibeamten bei der Kontrolle zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung zusätzliche Wachleute eingesetzt, die von 22 Uhr bis 4 Uhr im Dienst sind.

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