Will Geld zurück

Bewohner erschüttert– Verkehr bringt Wohnung zum Beben!

Schwere Lkw lassen eine Wohnung in Wien-Döbling erzittern. Das sorgte für mehrere Nachbeben vor Gericht. Der Käufer will 40.000 Euro zurück.

Thomas Peterthalner
Bewohner erschüttert– Verkehr bringt Wohnung zum Beben!
Lärmgeplagte Anrainer an der Kreuzung Barawitzkagasse/Hohe Warte.
Screenshot Google Streetview

Um eine halbe Million Euro kaufte ein Wiener eine wunderschöne Dachgeschoss-Wohnung nahe der Kreuzung Barawitzkagasse und Hohe Warte in Wien-Döbling. Doch ganz zufrieden ist er damit nicht. Denn auf der stark befahrenen Kreuzung lassen schwere Lkw die Wohnung wackeln. Weil die Fahrbahn uneben ist, übertragen sich die Schwingungen auf das Haus – werden durch das Stahltragwerk des Dachausbaus sogar noch verstärkt. Zwei in der Straße versenkte Abdeckungen sind nicht ganz bündig verbaut, sorgen zusätzlich für kleine Beben.

40.000 Euro für schlechte Schwingungen

Schon seit Übergabe der Wohnung im Herbst 2021 gibt es schlechte Schwingungen – und zwar in einer Intensität, die laut OGH den zulässigen Richtwert in der Nacht "um ein Mehrfaches überschreitet", wie es heißt. Der völlig erschütterte Käufer forderte von dem Bauträger eine Behebung des Schadens. Dieser lehnte die teure Sanierung ab, ein Rechtsstreit war die Folge.

Der Bewohner klagte mit Hilfe eines Rechtsanwalts aus Korneuburg, forderte eine Wertminderung in der Höhe von 40.000 Euro zurück. Bei der Klage ging es um Gewährleistungsansprüche, der Fall zog sich durch die Instanzen.

Bauträger muss Mängel beheben

Zwar bekam der Käufer immer recht, der Verkäufer der Wohnung bestritt aber für die Vibrationen verantwortlich zu sein. Diese seien nicht von ihm beeinflussbar gewesen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) lässt diese Argumentation nicht gelten. "Der Gewährleistungsanspruch setzt kein Verschulden des Übergebers voraus", so der OGH. Dieser habe für einen Mangel im Sinne des § 922 ABGB einzustehen.

Anspruch auf Preisminderung

Der Kunde habe einen Anspruch auf eine Preisminderung, auch wenn der Verkäufer nichts dafür könne oder die Straße jetzt nachträglich eingeebnet werden sollte.

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    Sabine Hertel, zVg

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wiener Käufer einer Dachgeschoss-Wohnung in Wien-Döbling fordert 40.000 Euro zurück, da schwere Lkw auf einer unebenen Fahrbahn die Wohnung zum Beben bringen.
    • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Bauträger für die Mängel verantwortlich ist und der Käufer Anspruch auf eine Preisminderung hat, auch wenn der Verkäufer die Vibrationen nicht beeinflussen konnte.
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