Weil er U-Ausschuss schwänzte
Beugestrafe für Benko – es drohen bis zu 5.000 Euro
Die Abgeordneten akzeptieren Benkos Fernbleiben im U-Ausschuss nicht. Sie beantragten eine Beugestrafe und die neuerliche Ladung des Signa-Gründers.
Gestern hätte Signa-Pleitier René Benko im Cofag-U-Ausschuss befragt werden sollen – unter anderem zu vermuteten Steuerprivilegien auf Basis seiner guten Polit-Kontakte. Aber am Vorabend machte er einen Rückzieher und ließ sich mit einem Schreiben seines Anwalts entschuldigen. Der Grund: Er habe keinen Überblick über die große Zahl an Vorwürfen und Ermittlungen gegen ihn, daher sei eine Vorbereitung auf den U-Ausschuss nicht möglich.
Überrascht zeigte sich im Ausschuss niemand von Benkos Fernbleiben: "Es war jedem klar, dass er nicht kommt – und wenn, würde er nichts sagen", so ÖVP-Mann Andreas Hanger, den die kurzfristige Absage aber ärgerte: "Das Absageschreiben hätte er früher schicken können."
Geldstrafe zwischen 500 und 5.000 Euro
Benkos Schwänzen nehmen die Abgeordneten jedenfalls nicht hin. In der Ausschusssitzung am Donnerstag wurde – wie von SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer zuvor angekündigt – ein Antrag auf Beugestrafe wegen Nichtbefolgung einer Ladung als Auskunftsperson eingebracht. "Die Höhe kann zwischen 500 und 5.000 Euro liegen", so Krainer zu "Heute". Im Wiederholungsfall sind es bis zu 20.000 €.
Einstimmig
Außerdem wurde eine neue Ladung Benkos beantragt. Beide Anträge haben alle Parteien unterstützt, sie wurden einstimmig angenommen.
Zeitlich könnte es mit einem Auftritt Benkos als Auskunftsperson – erzwungen oder freiwillig – aber knapp werden. Denn Ende Mai endet der Ausschuss bereits.
Es wird knapp
Zur Verfügung stehen noch zwei Befragungstage am 24./25. April und ein Reservetag am 22. Mai. Ob ein neuer Benko-Termin funktioniert, hängt davon ab, wie schnell das Bundesverwaltungsgericht über die beantragten Zwangsmaßnahmen entscheidet. "Theoretisch könnte es sich ausgehen", sagt Krainer: "Aber wir sind da abhängig vom Gericht."
Benkos Anwalt hatte zudem bereits angekündigt, gegen eine allfällige Beugestrafe für Benko berufen zu wollen.