Gleich fünf Fahrzeuge wollte ein Bestattungsunternehmen aus NÖ mit Blaulicht und Folgetonhorn ausstatten, um damit tödlich Verunglückte schneller von der Autobahn holen zu können. Doch Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner wies den Antrag ab. Der Bestatter wandte sich daher ans Verwaltungsgericht, berichtet die "Presse".
Es sei notwendig, tödlich Verunglückte bei Unfällen auf der Autobahn würdevoll abtransportieren zu können. Ein rasches Eintreffen sei erforderlich, damit die Feuerwehr ihre Arbeiten verrichten könne und nicht durch einen Leichnam in einem Wrack blockiert werde. Auch könnten Staus rascher aufgelöst werden, wenn ein Leichenwagen zügiger an den Einsatzort gelange, lauteten die Argumente. Zudem seien seine Leichenwägen in der Rettungsgasse oft blockiert oder "geschnitten" worden, klagte der Unternehmer.
Doch der Bestatter blitzte sowohl vor dem Landesverwaltungsgericht NÖ, als auch vor dem Verwaltungsgerichtshof ab. Denn: Für den Einsatz von Warnlicht und -ton gibt es drei Kriterien, die erfüllt sein müssen: Es muss ein öffentliches Interesse bestehen, es darf keine Bedenken in Sachen Verkehrs- und Betriebssicherheit geben und drittens muss das Fahrzeug für den öffentlichen Hilfsdienst oder zur Leistung dringender Hilfsdienste gedacht sein.
Im Fall des Bestatters scheiterte es bereits am fehlenden öffentlichen Interesse. Dieses setze voraus, dass die dadurch bewirkte Erleichterung des Vorankommens ausschlaggebend für die Abwendung einer Gefahr sei. Es müsse "um Minuten gehen". Dies sei beim Abtransport von Leichen aber nicht der Fall. Es bestehe weder für die Allgemeinheit noch für das Leben oder die Gesundheit anderer eine Gefahr.