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Besitzer sollen Mieter schneller rauswerfen können

Der Nationalrat der Schweiz stimmte dem beschleunigten Kündigungsverfahren bei Eigenbedarf der Vermietenden zu. Die einen freut es, andere toben.

Wird vom Besitzer einer Liegenschaft Eigenbedarf geltend gemacht, sollen Mietende nun schneller ausziehen müssen.
Wird vom Besitzer einer Liegenschaft Eigenbedarf geltend gemacht, sollen Mietende nun schneller ausziehen müssen.
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Das Kündigungsverfahren eines Mietverhältnisses aufgrund von Eigenbedarf des Vermietenden soll in der Schweiz beschleunigt und vereinfacht werden. Der FDP-Vorstoß wurde am Dienstagvormittag während der Frühjahrssession vom Nationalrat mit 114 zu 79 angenommen – trotz akuter Wohnungsnot in den Schweizer Städten.

Den Vorstoß eingereicht hat Ex-FDP-Nationalrat Giovanni Merlini bereits Ende 2018, nun boxte FDP-Nationalrätin Christa Markwalder den Vorstoß dank einer bürgerlichen Mehrheit durch. Der Ständerat wird als Nächstes darüber abstimmen.

"Angriff der Vermieterlobby"

Mit dem Vorstoß sollen die Voraussetzungen gelockert werden, damit die Dringlichkeit des Eigenbedarfs als gegeben gilt. Andererseits sollen gekündigten Mietenden künftig weniger Rechte eingeräumt werden, damit diese ihr Daheim schneller verlassen. "Die Initiative verlangt bloß, dass das Argument des Eigenbedarfs auch wirklich gilt", argumentierte Markwalder.

SP und Grüne leisteten Widerstand – jedoch vergebens. "Das ist ein Angriff der Vermieterlobby auf das Gleichgewicht zwischen Vermietern und Mietenden", wetterte Grünen-Nationalrätin Florence Brenzikofer. Auch der Bundesrat hatte sich gegen die neuen Regeln ausgesprochen. Die SP spricht von einem "Frontalangriff auf die Rechte der Mieterinnen und Mieter" und prüft derweil die Lancierung einer Mietrecht-Initiative.

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