Handelsverband klärt auf

Beschwerde gegen Temu: Gigant drängt Kunden zum Kauf

Der Handelsverband brachte nun eine Beschwerde gegen die Marktplatz-Seite Temu ein. Es seien Verstöße gegen das Bundesgesetz festgestellt worden sein.

Newsdesk Heute
Beschwerde gegen Temu: Gigant drängt Kunden zum Kauf
Temu lockt mit Rabatten und Gratisversand.
REUTERS

Online-Shoppen zu Spott günstigen Preisen. Dieses Angebot erhält man auf dem Online-Marktplatz "Temu", eine Website die auch bei vielen Österreicher immer beliebter wird. Nun aber reichte der Handelsverband eine Beschwerde gegen die Plattform ein. Der Auslöser waren festgestellte Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

"Wir wenden uns mit einer Wettbewerbsbeschwerde an die BWB, um durchzusetzen, dass Temu unlautere Praktiken abstellen muss, die den Menschen und Betrieben im Land schaden. Alleine in den letzten Wochen haben wir unzählige Verstöße von Temu gegen das UWG nachgewiesen und glasklar dokumentiert. Ein fairer Wettbewerb funktioniert nur, wenn sich die Marktteilnehmer an die Regeln halten und Zuwiderhandeln sanktioniert wird. Nachdem hier täglich zum Nachteil des österreichischen Wirtschaftsstandortes gehandelt wird und unseres Erachtens Gesetze gebrochen werden, gehen wir nun mit der Beschwerde gegen die unlauteren Geschäftspraktiken vor", erklärte Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.

Hält sich nicht an Regeln

Mittlerweile würden allein in Österreich rund 30.000 Pakete von asiatischen Plattformen ankommen – täglich. Diese Plattformen würden sich aber nicht an die geltenden Spielregeln halten, vor allem wenn es darum gehe, Kunden anzuwerben und zum Verkauf zu bewegen. Dadurch würden sie heimische Unternehmen schaden und gegen das möchte der Handelsverband nun vorgehen.

In ihrer Beschwerde listete der Handelsverband zahlreiche Verstöße detailliert auf. Darin befindet sich etwa, dass Temu unrichtigerweise suggeriere, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar ist. "Denn mit solchen Angaben hinsichtlich der begrenzten Verfügbarkeit können Verbraucher unter vermeintlichem Zeitdruck zum Kauf verleitet werden. Genau das tut Temu, wie der Handelsverband mit zahlreichen datierten Screenshots beweist", heißt es im Wortlaut einer Presseaussendung.

Produkt nach Sonderangebot um einen Cent teurer

Auf der Website wird nämlich mit Behauptungen wie "Letzter Tag" und "Sonderverkauf" unter Angabe eines Countdowns der Eindruck erweckt, dass das entsprechende Produkt nur mehr für wenige Stunden zum angezeigten, vermeintlich günstigeren Preis erworben werden kann. Allerdings konnte festgestellt werden, dass das Produkt auch wenige Tage später wiederum im Zuge eines "Sonderverkaufs" angeboten wurde, diesmal sogar zu einem noch niedrigeren Preis als beim vorherigen "Sonderverkauf".

Weiters komme es oft zu der Situation, dass gewisse Produkte als "Sonderangebote" beworben werden, diese nach Ablauf des Cooldowns aber um lediglich einen Cent mehr erworben werden können.

"So wurden etwa Damen-Hausschuhe am 23. August im Rahmen eines bis 25. August laufenden "Sonderverkaufs" mit dem zusätzlichen Hinweis "fast ausverkauft" um 5,48 Euro angeboten. Am 26. August fand sich das gleiche Modell um 5,49  Euro im Shop – ohne den "fast ausverkauft"-Hinweis", brachte der Handelsverband als Beispiel.

Weitere Verstöße

"Durch die aufgezeigten Geschäftspraktiken soll den Nutzern der Temu-Website das Gefühl gegeben werden, dass das gewünschte Produkt nur mehr für eine sehr kurze Zeit zu dem angegebenen Preis verfügbar sein wird. Mit diesen Mitteln soll zu unreflektierten Kaufentscheidungen gedrängt werden. Die Praktiken nehmen ein Maß an, dass aus Sicht der heimischen Händler klar unlauter ist", kritisiert Handelssprecher Rainer Will.

Auch bei den Behauptungen zu Preisreduktionen wurden Verstöße gegen das UWG festgestellt. So werden von Temu offensichtlich willkürlich sogenannte "UVPs", also unverbindlichen Herstellerpreisempfehlungen, angezeigt, die vermeintlich mit dem tatsächlichen Verkaufspreis deutlich unterboten werden.

"Klare Täuschung der Käufer"

Der Handelsverband konnte etwa feststellen, dass bei Produkten in der "Überblickansicht" teils sehr hohe UVPs ausgewiesen wurden und die dementsprechend angezeigte Preissenkung sehr hoch ausfiel. Bei einem Klick auf "Alle Details" des entsprechenden Produkts wurde jedoch plötzlich ein deutlich niedrigerer UVP angezeigt, wodurch auch die prozentuelle Preisreduktion deutlich niedriger ausfiel.

So wurde eine Ledertasche in der Überblickansicht als Megaangebot um 21,99 Euro bei einem UVP von 53,49 Euro angepriesen. In der Detailansicht schrumpfte der UVP jedoch auf 24,99 Euro zusammen. Aus einer vermeintlichen Preisersparnis von 58 Prozent wurde eine von nur noch 12 Prozent. Ebenfalls konnte festgestellt werden, dass der angezeigte UVP zum gleichen Zeitpunkt auf zwei verschiedenen Geräten in gewissen Fällen unterschiedlich hoch ausfällt – eine klare Täuschung der Käufer, erklärte der Handelsverband.

Immer "fast ausverkauft"

Einen weiteren Verstoß gegen das UWG ortet der Handelsverband durch irreführende Angaben zur angeblich stückmäßig stark begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte. Beispielsweise wird von Temu in vielen Fällen eine Warenknappheit vorgetäuscht, die in der Realität überhaupt nicht besteht.

So ist eine Ledergeldbörse um 11,36 Euro in der Überblickseite mit dem Hinweis "Nur 10 übrig" versehen. Gleichzeitig ist es jedoch möglich, 99 Stück in den Warenkorb zu legen und in weiterer Folge auch zu erwerben. Gleiches gilt für zahlreiche andere Angebote, die mit Hinweisen wie "fast ausverkauft" versehen sind. Auch bei diesen lassen sich 99 Stück erwerben – und somit exakt gleich viele Stück wie von Artikeln, die nicht mit diesem Hinweis versehen sind.

"Fairen Wettbewerb sicherstellen"

"Durch diese Geschäftspraktik sollen die Kunden augenscheinlich zu einer zügigen Kaufentscheidung gedrängt werden, indem der Eindruck vermittelt wird, dass der Artikel möglicherweise in Kürze nicht mehr verfügbar ist", erklärt Rainer Will. "Wir sind der Ansicht, dass dringend gegen die von Temu eingesetzten unlauteren Geschäftspraktiken vorgegangen werden muss, um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen. Damit soll den Konsumentinnen und Konsumenten eine inhaltlich korrekt vorbereitete Kaufentscheidung ermöglicht werden."

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Der Handelsverband hat eine Beschwerde gegen die Online-Plattform "Temu" eingereicht, da diese gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen haben soll
    • Temu wird vorgeworfen, durch irreführende Angaben zu begrenzter Verfügbarkeit und willkürlichen Preisreduktionen Konsumenten zu unreflektierten Kaufentscheidungen zu drängen und somit heimische Unternehmen zu schädigen
    red
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