OGH fällte nun Urteil
Beatles-Film abgekupfert? Wiener klagt auf 125.000 Euro
Die Idee zur 2019 erschienenen britischen Komödie "Yesterday" habe er zuerst gehabt, behauptet ein heimischer Autor. Der OGH prüfte den Fall.
Das einzige Beatles-Gemälde, das auf ihrer Japan-Tournee entstand, wurde gerade für 1,62 Millionen Euro versteigert. Der allerletzte Song der Kult-Band, "Now and Then", der Ende des Vorjahres erschien, wurde allein in der ersten Woche über fünf Millionen Mal gestreamt. Auch 54 Jahre nach ihrer Trennung ziehen die Pilzköpfe immer noch zigtausende Fans in ihren Bann. Mit ihrer Bekanntheit spielt auch der britische Film "Yesterday" mit Sänger Ed Sheeran, der vor fünf Jahren weltweit 132 Millionen Euro einspielte. In der Komödie haben die Beatles jedoch völlig an Bedeutung verloren. Ein junger Musiker ist der einzige, der sich nach einem Stromausfall an die Band erinnert und ihre berühmten Songs deshalb als seine eigenen ausgibt.
Die Idee zur Handlung der weltweit vergessenen Beatles sei nicht neu, sondern abgekupfert. Er habe bereits 2011 ein entsprechendes Drehbuch geschrieben, behauptet nun ein Wiener. Der Mann verklagte deshalb die Firma, die die Komödie in österreichischen Kinos vertreibt, wegen Urheberrechtsverletzung. Außerdem zog er gegen das Unternehmen vor Gericht, das die Rechte am Verkauf und Verleih hält, berichtet die "Presse". Insgesamt wollte der Kläger 125.000 Euro Schadenersatz erstreiten.
Wiener liefert nur "Grundgerüst"
Der Wiener hatte sein Skript tatsächlich schon vor Veröffentlichung des Kinofilms auf der Website "Make’n Movies" hochgeladen. In seiner Story wandelt ein erfolgloser Musiker durch eine Welt, in der es die Beatles nie gab. Mit ihren Songs wird er zum Star. Obwohl die beiden Handlungen sich ähneln, sind sie doch laut Gericht unterschiedlich genug.
Das Oberlandesgericht Wien erkennt hier kein Plagiat. In seinem Skript habe der Wiener nur "ein Grundgerüst" geliefert, keine schutzfähige Idee. Auch der OGH sieht keine Urheberrechtsverletzung. "Die Filmidee des Klägers besteht im Wesentlichen darin, dass ein Musiker in einer Phantasiewelt die Werke der Beatles als seine eigenen ausgibt und damit Berühmtheit erlangt."
Ähnliche Ideen wären bereits in anderen Filmen bedient worden: Etwa in "Jean-Philippe" – wo der französische Star Johnny Halliday in Vergessenheit gerät – oder in "I’m a Beatle". Auch wenn festgestellt wurde, dass der Kläger diese nicht kannte, so ändert dies nichts an der mangelnden Originalität seiner Filmidee", so der OGH weiter.