Oberösterreich
Bäckerei zahlt keine Überstunden, Mann bekommt 7.422 €
Ein Mann arbeitete sieben Jahre bei einer Bäckerei. Die Firma schuldete ihm viele Überstunden. Monatelang musste der Betroffene um sein Geld kämpfen.
Immer wieder leistete ein Mann aus dem Bezirk Wels-Land in einer Bäckerei in seinem Heimatbezirk Überstunden. Vor allem, weil er häufig alleine im Dienst war und deshalb keine Pausen machen konnte.
Überstunden nicht ausbezahlt
Wie er später gegenüber der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Wels erklärte, konnte er sich oft nur nebenbei schnell einen Kaffee machen. Er konnte in der Pause auch nicht das Geschäft verlassen oder sich in Ruhe hinsetzen.
Die Überstunden wurden ihm vom Betrieb nicht ausgezahlt. Irgendwann war es dem Mann genug: Er kündigte und wandte sich an die AK Wels. Zusätzlich war das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Zahlung eines Monatsgehalts rückständig.
42 Überstunden in drei Monaten
Wie die AK-Rechtsexperten dank der Arbeitsaufzeichnungen des Mannes feststellen konnten, hatte der Betroffene alleine in den vergangenen drei Monaten 42 Überstunden geleistet. Sie forderten die Firma auf, die offenen Zahlungen zu begleichen. Das Unternehmen stellte sich quer und es begann ein monatelanger Streit.
Der Betrieb argumentierte, der Mann hätte problemlos Pausen machen können. Deshalb stünde es ihm auch nicht zu, die (gearbeitete) Pausenzeit als Überstunden zu verbuchen.
Mehrmals intervenierte die AK in diesem Fall. Anfangs mit einem Teilerfolg: Arbeitnehmer und -geber konnten sich auf eine Vergleichszahlung in der Höhe von 400 Euro pauschal für alle Überstunden einigen.
Bis zur Einigung blieb das Unternehmen auch noch die weiteren Löhne bis zum Ablauf der Kündigungsfrist schuldig: Dabei handelte es sich insgesamt um 2,5 Monatsgehälter sowie die Beendigungsansprüche, also Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung.
Mit der Überstundenauszahlung konnte auch die Erstattung dieser Ansprüche erreicht werden: Der Mann erhielt einen Betrag von 7.422 Euro.
Kein korrektes Dienstzeugnis ausgestellt
Ein weiteres Problem: Der Arbeitgeber stellte nur ein mangelhaftes Dienstzeugnis aus, das zunächst keine Angaben über die ausgeübte Tätigkeit enthielt. Dann wurde eines verfasst, in dem die weibliche Bezeichnung Ladnerin erwähnt war. Als die AK wieder Druck ausübte, stellte die Firma schließlich ein korrektes Dienstzeugnis aus.
"Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, eigene Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Damit konnte der Mann beweisen, dass er Überstunden geleistet hatte, die vorerst unbezahlt blieben", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl.
AK fordert Anpassung von Arbeitsrecht
Ob 30 Grad im Büro, Schwitzen auf der Baustelle, Zugausfälle nach Stürmen oder Starkregen: Schon jetzt beeinflusst die Klimakrise unser Arbeitsleben.
"Unser Arbeitsrecht ist allerdings nicht für den Krisenfall gemacht", sagte AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank im Rahmen einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien. Das habe schon Corona gezeigt. Nun fordert die AK von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ein "klimafittes" Arbeitsrecht.