Vertreten von Eltern
Baby verklagt Klinik wegen Nasenabstrich, will 100 €
Der Säugling war mit hohem Fieber ins Klinikum Klagenfurt gekommen. Dort wurde laut Eltern ohne Zustimmung ein Nasenabstrich durchgeführt.
Ein mehrere Monate altes Baby kam im Frühjahr 2021 mit 40 Grad Fieber und hohen Entzündungswerten ins Klinikum Klagenfurt – damals galt die 3G-Regel. Das Kind hatte erbrochen und war generell in einem schlechten Allgemeinzustand – der Kinderarzt hatte es wegen eines möglichen Harnwegsinfektes ins Klinikum überwiesen.
"Da das Baby seit Tagen fieberte und auch Symptome einer Covid-19-Infektion vorlagen, wurde der Mutter mitgeteilt, dass ein Coronatest erfolgt. Zuerst wurde bei der Frau und dann bei dem Baby ein Schnelltest in Form eines Nasenabstriches durchgeführt", meint Martina Löbel, Sprecherin des Bezirksgerichtes Klagenfurt, zur "Kleinen Zeitung".
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Eltern wollten 100 Euro Schmerzensgeld
Während des Nasenabstrichs schrie das Baby kurz auf – allerdings soll der Abstrich zu keiner Verletzung geführt haben. Die Ärzte diagnostizierten schließlich eine Harnwegsinfektion, dem Säugling wurde ein Venenweg sowie ein Harnkatheter gelegt, und es erhielt eine Antibiotika-Therapie. Der kleine Patient blieb mehrere Tage im Krankenhaus und wurde dann gesund entlassen.
Doch für die Eltern war die Sache nicht erledigt – sie reichten im Namen des Babys Klage ein und verlangten 100 Euro Schmerzensgeld. Die Begründung: Das Kind habe im Zuge eines Covid-19-Nasenabstriches Irritationen und Schmerzen erlitten.
„Die Kindeseltern waren mit dem Abstrich einverstanden, sie haben sich nicht aktiv dagegen ausgesprochen“
Laut dem Anwalt der Eltern, Michael Seeber, erfolgte der Abstrich beim Baby zudem ohne Einwilligung: "Tatsächlich wurde, nachdem ein Abstrich bei der Mutter vorgenommen wurde, ohne vorherige Ankündigung der Abstrich beim Säugling durchgeführt. Die Eltern wurden nicht gefragt und hatten keine Gelegenheit, abzulehnen."
Dieser Aussage widerspricht die Anwältin des Klinikums, Florina Ozegovic: "Die Kindeseltern waren mit dem Abstrich einverstanden, sie haben sich nicht aktiv dagegen ausgesprochen. Während des gesamten Krankenhausaufenthaltes von etwa einer Woche war der Nasenabstrich nie Thema."
Klage wurde abgewiesen
Zahlreiche Zeugen wurden im Prozess befragt, doch letztendlich wies die Richterin die Klage ab. Denn: Dem Baby sei durch den Coronatest kein Schaden entstanden. "Eine etwaige Irritation durch den Abstrich wurde von den Schmerzen, die mit dem Harnwegsinfekt einhergingen, völlig überlagert", erklärt Löbel der "Kleinen Zeitung". Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Auf den Punkt gebracht
- Eltern verklagen eine Klinik, nachdem bei ihrem Baby ohne Zustimmung ein Nasenabstrich durchgeführt wurde, und fordern 100 € Schmerzensgeld, die später jedoch abgewiesen wurde, da das Gericht feststellte, dass dem Baby durch den Nasenabstrich kein Schaden entstanden sei