Mehrfache Veruntreuung

Auto-Händler verkaufte Ferraris, die ihm nicht gehörten

Ein 51-jähriger Autohändler aus Luzern wurde wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Er hatte Luxusautos verkauft, die ihm nicht gehörten.
13.04.2025, 20:44

Ein 51-jähriger Italiener, R.S.*, musste sich vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen Veruntreuung, arglistiger Vermögensschädigung und Betrugs verantworten, wie es im Urteil heißt.

Der Angeklagte war mehrere Jahre Geschäftsführer der Insidercars GmbH. Im Frühjahr 2014 vereinbarten R.S. und ein anderer Mann, D.G.*, im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mündlich, dass der Angeklagte D.G. ein "Ferrari-Paket" für vier Millionen Euro verkaufen sollte. Dieses Paket sollte vier Autos enthalten: Ferrari Enzo, Ferrari F50, Ferrari F40 und Ferrari 288 GTO.

Vier Ferraris für vier Millionen

Wenige Tage später wurde von R.S. eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt. Darin heißt es: Sollten diese offenen Zahlungen aus den oben genannten Verträgen nicht bis zum 25.5.2014 an die Firma Insidercars geleistet werden, wird D.G. der Firma folgende Fahrzeuge als Schadenersatz überlassen. Einen Ferrari 250 GT Lusso und einen Ferrari F40.

So kam es auch. D.G. überließ R.S. die beiden Autos – als Sicherheit bis zur Bezahlung des Kaufpreises und dem Versprechen, die Autos später zurückzugeben. D.G. wartete anschließend jahrelang auf die Erfüllung des "Ferrari-Pakets".

2016: "Deal geht über die Bühne"

Laut Urteil riet der Autohändler D.G., mit den vier Millionen, kurzfristig ein anderes Fahrzeug bei Insidercars zu kaufen. Dies tat er auch. Er erwarb einen 1.250.000 Euro teuren Mercedes-Benz 300 SL Roadster.

Anfang 2016 behauptete R.S. erneut: "Der Deal geht über die Bühne." Doch erneut zögerte der Beschuldigte die Lieferung hinaus und riet D.G. auch dieses Mal, andere Fahrzeuge zu kaufen.

D.G. kaufte daraufhin einen Bugatti Veyron und Porsche Carrera GT und bestand weiterhin auf Vertragserfüllung. Dieser Porsche war laut Vertrag "ein Schweizer Fahrzeug". R.S. wusste jedoch, dass es sich nicht um ein Schweizer Fahrzeug handelte. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wäre das Auto also weniger wert gewesen. Auch deswegen wurde R.S. verurteilt. Im August 2018 versicherte ihm R.S. erneut, dass es mit dem "Ferrari-Paket jetzt klappen" werde.

Ferraris von D.G. wurden weitergegeben

Alle drei Fahrzeuge, der Bugatti, der Porsche und der Mercedes, wurden dann im Verlauf der Zeit von D.G. wieder an R.S. zurückgegeben, in der Hoffnung, endlich seine bestellten und eigenen Ferraris zu erhalten. Doch daraus wurde nichts.

Von April 2014 bis Mai 2019 ging D.G. davon aus, dass R.S. seine "beschlagnahmten" Autos sicher aufbewahrte. Statt dies zu tun, verkaufte R.S. den einen Ferrari von D.G. zum Preis von 850.000 Euro an eine Immobilienfirma in St. Gallen.

Der andere Ferrari von D.G. ging an einen Freund von R.S.. Dieser ließ das Fahrzeug im Juli 2014 beim Straßenverkehrsamt auf seinen Namen einlösen.

Urteil: Zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe

Das Gericht befand R.S. der mehrfachen Veruntreuung und der arglistigen Vermögensschädigung schuldig. Er wurde erstinstanzlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Außerdem wurde der Beschuldigte vom Betrugsvorwurf freigesprochen, weil laut Gericht kein Vermögensschaden nachgewiesen wurde. Der Porsche Carrera GT sei für den Kläger primär als Wertanlage bestimmt, weshalb eine fehlende Schweizer Zulassung (COC) nicht wertmindernd wirkte und somit kein Betrug vorlag.

R.S. müsste D.G. insgesamt 32.911 Franken, rund 35.500 Euro, als Schadenersatz inklusive Zinsen bezahlen sowie 8.400 Franken der Verfahrenskosten, rund 9.062 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. R.S. hat Berufung eingelegt. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

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