Wien
Ausnahme vom Parkpickerl auf südlicher Donauinsel
Erleichterung bei Ausflüglern: Ab 1. März gilt auf der südlichen Donauinsel statt des Parkpickerls nur eine Gebührenzone werktags von 8 bis 11 Uhr.
Ab 1. März ist fast ganz Wien Kurzparkzone (Ausnahmen siehe unten), wochentags von 9 bis 22 Uhr ist das Parken dann kostenpflichtig. Davon betroffen wäre auch die öffentlich kaum angebundene südliche Donauinsel. Ausflüge würden damit massiv erschwert werden, wie Verkehrsclubs und Anrainer kritisierten. Laut Büro von Planungsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hat man sich nun für eine Ausnahmeregelung entschieden.
Ab dem Biberhaufenweg (Donaustadt) wird die Raffineriestraße stadtauswärts (in Verlängerung ab dem Ölhafen als Finsterbuschstraße geführt) inklusive Dechantweg nicht Teil der Parkpickerlzone sein. Um potentielles Wochen- oder Dauerparken von Pendlern zu verhindern, wird es "nur" eine Kurzparkzone von Montag bis Freitag von 8-11 Uhr mit einer maximalen Abstelldauer von 2 Stunden geben.
Stadt bleibt bei Ausnahmen "restriktiv"
"Wir haben die Ausnahme in Absprache mit Experten und Bezirk beschlossen. Was Ausnahmen betrifft, sind wir restriktiv: Es geht keinesfalls um die ganze Insel, sondern nur um das klar definierte Stück. Es handelt sich hier um ein abgelegenes und mit Öffis nicht unbedingt sehr einfach erreichbares Gebiet", erklärt man auf Anfrage von "Heute". Weitere Ausnahmen um Naherholungsgebiete, wie von ÖAMTC und ARBÖ für den Wienerwald und Laaerberg gefordert, seien derzeit nicht geplant.
Auch diese Gebiete bleiben (derzeit) Kurzparkzonen-frei
➤ 14. Wolfersberg
➤ 14.: Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese (Steinbachtal)
➤ 17. Oberer Heuberg
➤ 21.: Senderparkplatz
➤ 23.: Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße (wo an beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen); Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben