Bekannte Auftraggeberin

Auftragskiller wird verurteilt, weil er nicht mordete

Volkan A. muss sich in Ingolstadt vor Gericht verantworten: Er nahm Geld für einen Auftragsmord entgegen, den er nicht ausführte. 

Newsdesk Heute
Auftragskiller wird verurteilt, weil er nicht mordete
Volkan A. muss sich vor dem Amtsgericht Ingolstadt verantworten: Er nahm für einen Auftragsmord Geld an, den er dann nicht ausführte.
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Seit Freitag wird vor dem Amtsgericht Ingolstadt ein kurioser Fall verhandelt: Volkan A. wurde angeklagt, weil er einen Auftragsmord nicht ausgeführt hat. Gegenüber der "Bild"-Zeitung sagt Staatsanwältin Alexandra Engel: "Er nahm das Geld an, unter­nahm aber trotz mehrfachen Drängens keine weiteren Handlungen, um die Verein­barung umzusetzen. Damit hat er einen Irrtum erregt, um sich einen Vermögensvorteil zu ver­schaffen." Sprich: Er hat einen Betrug begangen.

Die Hintergründe

Die Geschichte begann im Jänner 2022, als Volkan A. seine spätere Auftraggeberin Schahraban K. kennenlernte. "Im Juli 2022 wollte sie, dass ich den Bruder ihres Mannes töte. Ich hatte von Anfang an vor, Schahraban lediglich abzuzocken. Ich musste ja nicht damit rechnen, dass sie mich bei der Polizei anzeigt", so der Angeklagte vor Gericht. Schahraban K. nannte als Motiv, dass das Opfer des Auftragsmordes ihr und ihrem Mann das Leben zur Hölle mache und sie dazu gebracht habe, ihr Baby abzutreiben.

In einem Münchner Parkhaus fand schließlich die Geldübergabe statt. Schahraban forderte noch drei Bilder: eines von ihrem toten Schwager, eines von seinen Sachen und eines von der Entsorgung der Leiche. "Dieser Tag wird schöner als alle anderen auf der Erde", meinte sie noch. Doch die Bilder erhielt sie nie – der Bruder ihres Mannes lebt noch immer. Am 5. August schrieb die Auftraggeberin an Volkan A.: "So ekelhaft und schwach von dir, dass du mich nur abgezockt hast. Gib mir mein Geld zurück, du peinlicher Mensch."

Das Urteil

Beim Auftragsmörder handelt es sich um einen neunfach vorbestraften Mann. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr Haft. "Es bestand weder ein Anspruch auf Erfüllung des Mordauftrags noch auf Rück­zahlung des Geldes. Straf­rechtlich ist es dennoch ein Betrug mit 5.000 Euro Scha­den", lautet die Begründung.

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Auftraggeberin keine Unbekannte

Auch bei Schahraban K. handelt es sich um keine Unbekannte. Derzeit steht sie in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Ingolstadt selbst vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, im August 2022 zusammen mit einem Komplizen ihre Doppelgängerin erstochen zu haben. Sie wollte damit ihren eigenen Tod vortäuschen.

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red
Akt.
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