Trotz seines jungen Alters war der 20-jährige Radikale für die heimische Justiz ein alter Bekannter: Im Frühjahr 2019 war er gemeinsam mit einem Gleichgesinnten (22) vor Gericht gestanden und wegen des Terrorparagraphen zu 22 Monaten Haft verurteilt worden.
Denn der damals noch 18-Jährige war 2018 in die Türkei gereist und wollte dann nach Syrien. Über den verschlüsselten Nachrichtendienst "Telegram" verbreitete er IS-Propaganda, wurde noch 2018 festgenommen.
Mit Anrechnung der abgesessenen U-Haft hätte der 20-Jährige bis Sommer 2020 in Haft sitzen müssen. Doch da war er bereits längst bedingt entlassen worden und reiste in die Slowakei, um eine Kalaschnikow zu erwerben ("Heute" berichtete).
Denn in Haft nahm der junge Mann an einem Deradikalisierungsprogramm teil und wurde schließlich vorzeitig entlassen. Anwalt Niki Rast, der den Attentäter damals vertreten hattte, sagte jetzt gegenüber "Heute": "Er wollte eben nach Syrien, wurde in der Türkei gefasst. Seine eigene Mutter hatte ihn angezeigt, weil er sich radikalisiert hatte. Er täuschte dann alle, wurde bedingt entlassen."
Der Advokat weiter: "Ich konnte in keinster Weise die Tat voraussehen. Ich verurteile sie und fühle mit den Hinterbliebenen."
Fakt ist: Gerade bei in Österreich geborenen Radikalen und Schläfern hat die Justiz oft zu wenig Handhabe oder urteilt viel zu lasch - erst letzte Woche wurde ein Schläfer (23) aus Tschetschenien zu drei Jahren teilbedingter Haft (davon ein Jahr unbedingt) plus Deradikaliserungsprogramm verurteilt - mehr dazu hier.
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