Mit Frau verheiratet, aber:

Asyl für Mann, weil er schwul ist! Er hat 5 Kinder...

Dieses Urteil ist laut FPÖ ein "Justizskandal". Diesem Doppelstaatsbürger wird der Status eines Asylberechtigten letztlich anerkannt.

Newsdesk Heute
Asyl für Mann, weil er schwul ist! Er hat 5 Kinder...
Das Bundesamt für Fremdenwesen erteilt einen negativen Bescheid, dann folgt die Beschwerde.
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Aufsehenerregender Fall am Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung fiel – nach vielen Monaten – am 27. August. Der Mann darf in Österreich bleiben und erhält den Status eines Asylberechtigten.

Die Geschichte beginnt ein Jahr zuvor. Am 22. September 2023 reist ein Mann – Staatsangehöriger der Russischen Föderation und von Tadschikistan – in Österreich ein und stellt einen Asylantrag.

Der Mann ist verheiratet, hat fünf Kinder

Als Grund gibt der Mann an: "Dass er in Russland keine Staatsbürgerschaft für seine Frau bekommen habe und deshalb sei er mit seiner Ehefrau und seinen 5 Kindern in die Türkei gereist, um dort zu leben und zu arbeiten", so steht es im Akt des Bundesverwaltungsgerichtes (liegt "Heute" vor).

Dann kommt der Mann zum Punkt: Er sei, "auf einer Pilgerreise in Saudi-Arabien gewesen und bei seiner Ausreise aus der Türkei sei ihm die Wiedereinreise in die Türkei verboten worden, weil er russischer Staatsbürger sei und diese nach dem Kriegsausbruch in der Ukraine keine Aufenthaltsberechtigung in der Türkei mehr bekommen. Deswegen könne er nicht in die Türkei zurückkehren. Im Falle einer Rückkehr in seine Heimat befürchte er, in den Krieg einberufen zu werden." Dann sei er nach Österreich gereist.

Wenn er nach Russland zurückgehe, werde er in den Krieg eingezogen

Im Jänner 2024 kommt es im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu einer ersten Einvernahme. Aus dem Akt: "Einen Asylantrag habe er gestellt, weil er nichts habe, wo er hingehen könne. Wenn er nach Russland zurückgehe, werde er in den Krieg eingezogen und in der Türkei habe er kein Aufenthaltsrecht mehr samt Aufenthaltsverbot. Seinen Herkunftsstaat habe er aus wirtschaftlichen Gründen verlassen und eine bessere Alternative gesucht."

Dann erwähnt er auch, „dass als in Tadschikistan mit einem Nachbarn ein Verhältnis gehabt habe. Er sei dann geschlagen worden und habe versprechen müssen, so etwas nie wieder zu machen."

Negativer Bescheid, er muss Österreich verlassen...

Im April bekam der Mann einen negativen Bescheid. Er sei weder Asylberechtigter noch bekomme er den Status eines subsidiär Schutzberechtigten. Ihm wurde eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um Österreich zu verlassen.

Die Begründung: "Der BF (Anm.: Beschwerdeführer) habe seine Ausreisegründe zuerst lediglich darauf bezogen, dass er ausgelacht und gemobbt worden wäre und in die Türkei gereist sei, weil dort Ordnung und Arbeit wäre. Der BF habe angegeben, seinen Herkunftsstaat lediglich aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben. Der BF habe die Behörde mit seinem Vorbringen nicht davon überzeugen können, in der Russischen Föderation glaubhaft einer Verfolgung oder Bedrohung, weder von staatlicher Seite noch von sonstigen Personen, ausgesetzt zu sein. Der BF habe lediglich ein besseres Leben in seinem Land seiner Wahl gesucht."

Der Akt: Mann bekommt im zweiten Anlauf Asyl

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    Der Akt umfasst insgesamt 58 A4-Seiten.
    Der Akt umfasst insgesamt 58 A4-Seiten.
    Bundesverwaltungsgericht

    Diesen Bescheid bekämpfte der Mann, es folgte im Mai eine Beschwerde, die beim Bundesverwaltungsgericht landete. Hier brachte der Mann weitere Unterlagen ein, gab eine Stellungnahme ab.

    Zum gefürchteten Militärdienst in Russland legte er einen Bericht vor. "Demnach werden selbst Personen, die nicht in die offizielle Zielgruppe der Teilmobilmachung fallen, einberufen und im Angriffskrieg auf die Ukraine eingesetzt… Es sei offensichtlich, dass das russische Militär Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen des internationalen Völkerrechts in der Ukraine begehe."

    Ebenso führte der Asylsuchende jetzt detailliert an, warum er wegen seiner Sexualität Schutz in Österreich suche.

    Im Juli gab es eine öffentliche mündliche Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. Für das Gericht ergab sich: "Wie bereits beweiswürdigend festgehalten, besteht im vorliegenden Fall aktuell eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass der BF (zur Erinnerung: der Beschwerdeführer) im Herkunftsland aufgrund seiner Homosexualität Verfolgung ausgesetzt sein wird. Der BF konnte im Verfahren glaubhaft darlegen, dass er, auch wenn er mit einer Frau verheiratet ist und fünf Kinder hat, homosexuell ist und regelmäßig Kontakt zu Männern in sexueller Hinsicht sucht und auch in der Vergangenheit sowohl in Tadschikistan, in der Russischen Föderation oder auch in der Türkei im geheimen sowie nunmehr in Österreich offener seine Homosexualität auslebt und Sexualkontakte mit Männern hatte und hat."

    Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören.
    Maximilian Krauss
    Klubobmann FPÖ Wien
    FP-Wien-Klubchef Maximilian Krauss
    FP-Wien-Klubchef Maximilian Krauss
    Denise Auer

    Und weiter: "In der Beweiswürdigung wurde bereits ausgeführt, dass sexuelle Minderheiten in der Russischen Föderation als auch in Tadschikistan, Diskriminierung, Stigmatisierung, körperlicher Gewalt und Hassverbrechen ausgesetzt sind. Staatlicher Schutz vor Übergriffen Dritter ist unzureichend bzw. weigert sich die Polizei teilweise, Anzeige aufzunehmen, wenn ein homophober Hintergrund vorliegt."

    Fazit: Der Beschwerde des Mannes wird stattgegeben, ihm ist der "Status des Asylberechtigten zuzuerkennen."

    Die FPÖ schäumt. Maximilian Krauss FPÖ-Klubobmann im Wiener Landtag: "Dieses Urteil ist ein Justizskandal der Sonderklasse. Der tadschikische Asylant erschleicht sich mit absurden Geschichten einen Aufenthalt für seine ganze Großfamilie und die Behörden spielen da auch noch mit. Diese Verarschung unseres Staates muss endlich aufhören."

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      Auf den Punkt gebracht

      • Ein Doppelstaatsbürger aus Russland und Tadschikistan erhielt nach einer ersten Abweisung und dann einer langen rechtlichen Auseinandersetzung und der Offenlegung seiner Homosexualität schließlich den Status eines Asylberechtigten
      • Die FPÖ kritisiert das Urteil scharf und bezeichnet es als "Justizskandal"
      red
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