Österreich
Asyl-Aufreger – Syrer nach Österreich zurückgeschoben
Der Fall des Syrers Raed Khalil sorgt für Aufsehen. Er war trotz Asylansuchen an der deutschen Grenze nach Österreich zurückgedrängt worden.
14.675 Menschen wurde im vergangenen Jahr die Einreise an der Grenze zu Österreich verweigert. Mehr als zwei Drittel davon kamen aus kriegsgebeutelten Ländern wie Syrien oder Afghanistan. Doch laut deutscher Bundespolizei habe keiner der Zurückgeschickten den Wunsch nach Asyl geäußert. So auch der Syrer Raed Khalil. Sein Fall – "Heute" hat berichtet – beschäftigt derzeit die heimische Justiz, und sorgt für Gesprächsstoff.
Festnahme statt Asyl an der Grenze
Der fließend Englisch sprechende Syrer wollte eigentlich in die Niederlande, dort hätte ihm ein Freund eine Arbeitsstelle vermitteln können. In seiner Heimat fürchtet er politische Verfolgung, er sollte für Russland in den Ukraine-Krieg ziehen. Der 36-Jährige entschied sich daher für die Flucht nach Europa. Seine Frau und seine kleine Tochter sollten schnellstmöglich nachziehen. Doch sein Vorhaben erhielt in der deutschen Grenzstadt Passau einen herben Dämpfer.
Khalil wurde von deutschen Polizisten festgenommen, zwei Tage festgehalten und schließlich mit dem Auto zurück nach Salzburg gebracht. Illegalerweise, wenn es stimmt, wollte er schlussendlich in Deutschland um Asyl ansuchen und war somit ein unrechtmäßiger "Pushback" (siehe Infobox). Laut den Geflüchteten-NGOs "Pushback Alarm Austria" und "Border Violence Monitoring Network" ist der 36-Jährige kein Einzelfall.
Derzeit lebt Khalil in Wien. Eine Familie aus Oberösterreich unterstützt ihn mit Kleidung, Essen und Geld. Der Syrer macht zurzeit einen Deutschkurs, um leichter eine Arbeit finden zu können.
Wird jemand ohne Pass und gültiges Visum von der Grenzpolizei aufgegriffen, gilt dies als unerlaubte Einreise. Doch jeder Mensch hat das Recht, um Schutz und Asyl zu bitten. Deutsche Polizist:innen sind dann verpflichtet, diese Person an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weiterzuleiten, sodass eine Prüfung des Asylanspruchs erfolgen kann, und zwar unabhängig davon, ob jemand schon in einem anderen EU-Land registriert wurde. Im Anschluss daran wird das Dublin-Verfahren eingeleitet, das bestimmt, welcher EU-Mitgliedsstaat nun zuständig ist.
Pushbacks bezeichnen staatliche Maßnahmen, bei denen flüchtende und migrierende Menschen – meist unmittelbar nach Grenzübertritt – zurückgeschoben werden, ohne die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen oder deren Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen zu lassen.
Unterstützung erhält der 36-Jährige derzeit auch vom bekannten Linzer Juristen Dr. Helmut Blum, ein Spezialist für derartige Asyl-Fälle. Er erklärt im Gespräch mit "Heute" , dass Khalil im März subsidiärer Schutz für ein Jahr gewährt, sein Asylantrag indes abgewiesen wurde – völlig zu Unrecht, wie der Anwalt weiter ausführt. Denn in Syrien droht ihm wegen seiner Flucht die Gefangenschaft bzw. gar der Tod, er gilt dort als Deserteur.
Daher hat Khalil jetzt Einspruch gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingebracht. Er hofft, dass sein Asylantrag positiv beschieden wird, denn dann könnte er, sofern er sich in einem geregelten Arbeitsverhältnis befindet, auch seine Familie nach Österreich nachholen.