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Assange darf noch nicht an die USA ausgeliefert werden

Seit Monaten kämpfen die USA vor Gerichten um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange. Doch der Fall geht in die nächste Instanz.

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Julian Assange will eine Auslieferung an die USA mit allen Mitteln verhindern. Archivbild. 
Julian Assange will eine Auslieferung an die USA mit allen Mitteln verhindern. Archivbild. 
REUTERS

Das britische High Court hat dem Berufungsantrag von Julian Assange stattgegeben, wie Wikileaks am späten Montagmorgen auf seinem Twitter-Account mitteilt. Damit können die Anwälte des Wikileaks-Gründers den Rechtsstreit um seine Auslieferung wie von ihnen gewünscht ans britische Supreme Court weiterziehen. Beobachter rechneten im Vorfeld nicht damit, dass der Antrag bewilligt wird.

Assange droht in den USA 175 Jahre Haft

Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat. Der 50-Jährige sitzt seit mehr als zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft, die CIA soll seit längerer Zeit an Plänen für seine Entführung oder gar Ermordung arbeiten.

Zu Beginn des vorigen Jahres hatte ein britisches Gericht die Auslieferung Assanges in die USA mit Blick auf seine psychische Gesundheit untersagt. Die USA hatten entsprechende medizinische Gutachten jedoch angezweifelt, Berufung eingelegt und damit auch Erfolg gehabt. Die Zusagen der USA, wonach sie mit Assange human umgehen würden, reichten aus, befanden die Richter am High Court. Schließlich handele es sich um verbindliche Versprechen, die eine Regierung der anderen gegeben hätten. Diese Entscheidung will Assange nun beim obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, überprüfen lassen.

Assanges Anwälte wandten indes ein, dass den US-Garantien nicht zu trauen sei. Die Zusage, dass ihr Mandant nicht Extrembedingungen ausgesetzt würde, sei bedeutungslos, da sie unter Vorbehalt gemacht worden sei und nach Gutdünken der US-Behörden wieder geändert werden könne, argumentierten sie.

"Moralische Verantwortung" für Großbritannien

Auch wenn der Berufungsantrag wie zunächst erwartet abgelehnt worden wäre, hätte dies noch nicht das Ende des Rechtsstreits bedeutet, sagte Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung würde dann zunächst bei der britischen Innenministerin Priti Patel liegen. Sollte sie dem US-Auslieferungsantrag zustimmen, könne dagegen allerdings ebenfalls wieder vor Gericht Berufung eingelegt werden.

"Dies könnte die letzte Chance sein, um Julian Assanges Auslieferung in die USA zu stoppen", schrieb Rebecca Vincent, die Londoner Vertreterin der Pressefreiheitsorganisation Reporter Ohne Grenzen, auf Twitter. "Was auch immer als nächstes passiert, Großbritannien trägt auch eine rechtliche und moralische Verantwortung."

Assange physisch und psychisch angeschlagen

Assanges Angehörige, vor allem seine Verlobte Stella Moris, machen sich Sorgen um seine Gesundheit. Bislang stand sein psychisches Wohlergehen im Vordergrund, doch die Situation scheint ihm auch immer stärker körperlich zuzusetzen. Kurz nach dem jüngsten Urteil teilte Moris mit, Assange habe einen kleinen Schlaganfall erlitten.

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