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Ashley Judd darf Weinstein jetzt doch klagen

Schauspielerin Ashley Judd hatte im Mai 2018 Klage gegen Harvey Weinstein eingereicht. 

Heute Redaktion
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Schauspielerin Ashley Judd hat US-Produzent Harvey Weinstein wegen sexueller Belästigung angeklagt. Er soll sie gefragt haben, ob sie ihn "nackt massieren könne".
Schauspielerin Ashley Judd hat US-Produzent Harvey Weinstein wegen sexueller Belästigung angeklagt. Er soll sie gefragt haben, ob sie ihn "nackt massieren könne".
(Bild: Photo Press Service)

Ein US-Bundesberufungsgericht hat die Klage der Schauspielerin Ashley Judd gegen den früheren Ex-Filmmogul Harvey Weinstein jetzt doch zugelassen. Die 52-Jährige behauptete in einer im April 2018 eingereichten Klage, sie habe eine Rolle in "Der Herr der Ringe"‘ nicht bekommen, nachdem sie die sexuellen Forderungen von Harvey Weinstein abgelehnt hatte. 

Damals wurde die Klage abgewiesen. Der Richter erklärte damals, dass Judd sich nicht auf die für berufliche Beziehungen geltenden Gesetze gegen sexuelle Belästigung berufen dürfe, da sie keine Angestellte Weinsteins gewesen sei. 

Darum darf sie ihn doch verklagen

Nachdem Ashley jedoch Berufung eingelegt hatte, um das Urteil zu ändern, hob das Drei-Richter-Gremium des 9. Berufungsgerichts die Entscheidung am Mittwoch (29. Juli) auf und erlaubte der Schauspielerin, nun doch rechtliche Schritte einzuleiten. Richterin Mary H. Murguia sagte: "Ihre Beziehung bestand aus einem inhärenten Machtungleichgewicht, in dem Weinstein aufgrund seiner beruflichen Position und seines Einflusses als Top-Produzent in Hollywood einzigartig positioniert war, um Zwang oder Einfluss auf Judd auszuüben. Daher hat das Landgericht einen Fehler begangen, als es Judds Klage wegen sexueller Belästigung abwies."

Der Fall wird nun also an das Amtsgericht zurückgehen und alle Klagen werden weitergeführt.

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