Wien

Links, rechts? Arzt zieht Wiener (18) den falschen Zahn

Der Jahresbericht der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft zeigt Behandlungsfehler in Spitälern auf. Die Anwaltschaft kämpft um Entschädigungen. 

Heute Redaktion
Bei der OP verwechselte der Zahnarzt rechts und links und operierte den falschen Zahn. 
Bei der OP verwechselte der Zahnarzt rechts und links und operierte den falschen Zahn. 
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Alle Patienten beziehungsweise deren Angehörigen der Beispielfälle haben Entschädigungszahlungen bekommen. Der Patientenanwaltschaft ist es aber wichtig zu betonen, dass diese Fehler nicht auf den Personalmangel zurückzuführen sind.

Arzt wollte Weisheitszähne doppelt ziehen

Ein 18-Jähriger ging in eine Wiener Zahnklinik, um sich seine vier Weisheitszähne entfernen zu lassen. Bei einer ersten OP wurden ihm die zwei Weisheitszähne auf der linken Seite entfernt. Einige Monate später sollten die Zähne auf der rechten Seite folgen.

Dabei verwechselten die Ärzte allerdings die Kieferseiten und leiteten die OP erneut auf der linken Seite ein. Natürlich waren auf dieser Seite keine Weisheitszähne mehr, die der Arzt finden konnte. Bei der erfolglosen Suche beschädigte er die Wurzeln des Nachbarzahns. Bei diesem Zahn brauchte der Junge dann eine Wurzelbehandlung. In Zukunft wird er wahrscheinlich ein Implantat benötigen, die Kosten dafür wird er selbst zahlen müssen.

8-Jähriger durch falsche Diagnose psychisch belastet

Bei einem anderen, sehr jungen Patient (8) wurde aufgrund von starken Bauchschmerzen ein MRT durchgeführt. Dabei wurde vom Radiologie-Facharzt fälschlicherweise eingedickte Gallenflüssigkeit (Sludge) festgestellt. Die Ärzte stellten daraufhin in den Raum, dass der Patient bald an einer Gallenblasenentzündung oder an Gallensteinen leiden könne.

Dem Kind wurden daraufhin starke Medikamente verabreicht, die aufgrund fehlender Wirkung noch in ihrer Dosis erhöht wurden. Das hatte erhebliche Nebenwirkungen für den 8-Jährigen zur Folge. 

Nachdem sich die Situation aber trotzdem nicht besserte, wurde fünf Wochen später ein anderer Facharzt kontaktiert. Dieser konnte den ersten Befund schnell widerlegen, ein Sludge war nicht auffindbar. Wegen der bestehenden Schmerzen durch die fehlende Diagnose und der psychischen Belastung durch eine in den Raum gestellte Operation bekam die Familie Schadenersatz.

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