Niederösterreich
Prozess gegen Spital nach Babytod endet mit Freispruch
Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung mussten heute am Landesgericht Leoben ein Arzt und drei Hebammen vor Gericht.
Drei Hebammen, ein Gynäkologe sowie das Diakonissenkrankenhaus Schladming (DKH) als Verband mussten heute am Landesgericht Leoben Rede und Antwort stehen. Die Vorwürfe: fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung in drei weiteren Fällen. Das Verfahren war im April 2020 schon eingestellt worden, doch die Staatsanwaltschaft reichte dagegen Beschwerde ein: Das Oberlandesgericht Graz entschied: Zurück zum Start, das Verfahren muss weitergeführt werden.
Ein Baby tot, ein Kind behindert
Laut Anklage soll eine Hebamme den Tod eines Babys im Juli 2014 verursacht haben. Der Hebamme wird dabei vorgeworfen, den Facharzt viel zu spät gerufen zu haben. Die betroffene Marion B. erhielt vom DKH ein Vergleichsangebot, sie nahm die 35.000 Euro an und schloß sich daher im heutigen Strafprozess nicht mehr an.
Auch Stefanie Z. schloss sich dem Strafprozess nicht an. Die Tochter von Stefanie Z. hatte bei der Geburt 2010 schwere Schäden mangels Sauerstoff davontgetragen. Die Mutter hat bereits über eine halbe Million Euro erhalten ("Heute" berichtete).
Facharzt angeklagt
Alle drei Hebammen sollen laut Anklage zu spät den Gynäkologen gerufen haben. Im Fall von Bianca F. setzte eine Geburtshelferin sogar den Dammschnitt. Auch ein Facharzt musste vor Gericht: Er soll die Verabreichung von Blutkonserven unterlassen haben und Plazentateile im Körper einer Patientin gelassen haben.
Alle Opfer wurden von der renommierten Verteidigerin Karin Prutsch vertreten. Das DHK hatte schon im Vorfeld mitgeteilt, dass man um eine Klärung sehr bemüht sei. Man betonte aber auch, dass in sechs von zehn Fällen die Untersuchungen eingestellt wurden. Vier Fälle seien nur noch vor Gericht, wobei in zwei eine zivilrechtliche Einigung erzielt werden konnte.
Freisprüche
Doch keiner bzw. keine der Angeklagten sahen eine Schuld bzw. Verantwortung bei sich. Die Verteidiger gestanden zu, dass der Tod eines Baby und Komplikationen immer tragisch seien, aber das rechtfertige nicht, dass die durchgehend langjährigen und erfahrenen Hebammen nun der grob fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung bezichtigt würden.
Für eine Verurteilung der Angeklagten reichte es dann aber erneut nicht: Alle Angeklagten wurden freigesprochen. Opfer-Anwältin wird gegen die Freisprüche erneut vorgehen, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab - somit nicht rechtskräftig.