Wirtschaft
Armut trotz Arbeit – immer mehr Österreicher betroffen
Die Armutsgefährdung in Österreich erreicht bedenkliche Ausmaße. Am Tag der Arbeit muss festgestellt werden: Immer mehr Erwerbstätige sind betroffen.
Kürzlich schlug Sozialminister Johannes Rauch wegen der steigenden Armutsgefährdung in Österreich Alarm. Laut der EU-SILC, der Europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen, waren 2022 14,8 Prozent der österreichischen Bevölkerung armutsgefährdet. Doch entgegen der Erwartungen sind nicht nur Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte davon betroffen – immer mehr Erwerbstätige schauen demnach der Armut direkt in's Auge. Besonders stark gefährdet sind Alleinerziehende (27 %) und ausländische Staatsbürger (20 %).
Acht Prozent der Bevölkerung gelten als "Working Poor", sind also armutsgefährdet, obwohl sie zumindest sechs Monate im Jahr erwerbstätig waren. Besonders hoch ist der Anteil unter Selbständigen, hier sind doppelt so viele betroffen. Teilzeitbeschäftigungen scheinen ebenso Hand in Hand mit akuter Armutsgefährdung zu gehen: Zehn Prozent der ganzjährig Teilzeitbeschäftigten sind betroffen. Unter den ganzjährig Vollzeitbeschäftigten immerhin sieben Prozent.
AK fordert Maßnahmen
Matthias Koderhold von der Arbeiterkammer Niederösterreich erläutert gegenüber dem ORF, dass vor allem jene betroffen wären, die im Niedriglohnsektor arbeiten würden. Darunter fallen vor allem Tätigkeiten im Tourismus, der Gastronomie, der Land- und Forstwirtschaft sowie in Teilen des Sozialbereichs. Für die Arbeiterkammer Anlass, eine Reihe von Maßnahmen auf den Tisch zu legen, mit welchen man dem bedenklichen Trend entgegentreten will – alleine in Niederösterreich gelten 50.000 Menschen als "Working Poor".
Die AK NÖ fordert einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto für Vollzeitbeschäftigte, eine Anpassung der Sozialleistungen sowie die Beendigung unfreiwilliger Teilzeitarbeit durch den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
Wann ist man armutsgefährdet?
Als armutsgefährdet gelten jene Personen, denen monatlich weniger als 1.392 Euro zur Verfügung stehen. Zur Beurteilung wird das äquivalisierte Haushaltseinkommen herangezogen. Dieses umfasst neben dem Gehalt auch Sozialleistungen wie Pensionzahlungen oder Arbeitslosengeld, aber auch private Leistungen wie Alimente.
Mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder steigt die Armutsschwelle. Die Grenze bei einem Alleinerziehenden-Haushalt mit einem Kind liegt beispielsweise bei 1.810 Euro, bei zwei Erwachsenen steigt sie auf 2.088 Euro und bei zwei Erwachsenen mit einem Kind auf 2.506 Euro.