Kärnten
Arme Witwe bekommt nach Tod ihres Mannes keinen Cent
Obwohl eine 54-Jährige 15 Jahre mit ihrem Partner zusammen war, wurde ihr Antrag auf Witwenpension abgelehnt. Der Frau fehlt nun das Geld zum Leben.
Doppel schwerer Schicksalsschlag für eine Kärntnerin (54): Nur zehn Monate nach der Hochzeit starb ihr Mann (66) völlig überraschend: "Mein Partner und ich waren 15 Jahre in einer Lebensgemeinschaft und hatten zusammen ein Haus gebaut", erklärte sie der "Kleinen Zeitung".
Keine Pension für Beamten-Witwe
Neben der Trauer hat die Witwe nun auch finanziell schwer zu kämpfen: Denn einen Anspruch auf Witwenpension hat die 54-Jährige keinen. Obwohl ihr Mann Beamter war, erhält sie keinen müden Euro seiner Pension auf ihr Konto. Denn das Paar hatte keine gemeinsamen Kinder und war zu kurz verheiratet.
Daher wurde ihr Antrag auf Pension von der Sozialversicherung auch abgeschmettert. "Das Paar hätte drei Jahre verheiratet sein müssen", erklärte eine Juristin. Nur wenn die Ehe mindestens drei Jahre lang gedauert hätte oder gemeinsame Kinder vorhanden wären, würde rechtlich Anspruch auf eine Witwenpension bestehen.
Betroffene warnt: "Sichert euch ab"
Die betroffene Kärntnerin muss nun jeden Cent umdrehen, obwohl sie immer berufstätig war und weiterhin ist, erklärte sie. "Ich kann jedem nur raten, rechtzeitig daran zu denken, wie man im Todesfall des Partners finanziell abgesichert ist. Man glaubt immer, so etwas kann einem nicht passieren. Das ist leider falsch."