Niederösterreich
Arbeiterkammer rät – Schwerarbeit feststellen lassen
Leser Kurt L. arbeitet seit 20 Jahren als Tischler: "Mein Kollege konnte mit 60 Jahren als Schwerarbeiter in Pension gehen. Gilt das auch für mich?"
"Heute"-Leser Kurt L. fragt: "Ich arbeite seit 20 Jahren als Montagetischler. Mein Kollege konnte mit 60 Jahren als Schwerarbeiter in Pension gehen. Gilt das auch für mich?"
"Es ist leider ein Mythos, dass die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Schwerarbeit automatisch anerkennt, wenn in einem Betrieb schwer gearbeitet wird. In der Praxis überprüft die PVA den konkreten Arbeitsplatz. Es könnten etwa Unterschiede bei den Arbeitszeiten oder auch bei der Art der Tätigkeit vorliegen", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
"Nicht bis zum Pensionsantrag warten"
Und weiter: "Unser Tipp: Nicht bis zum Pensionsantrag warten, sondern schon früher einen Feststellungsantrag bei der PVA stellen. Dieser Antrag ist ab Vollendung des 50. Lebensjahres möglich. Einen negativen Bescheid sollte man unbedingt vor Gericht bekämpfen."
"Haben Sie weitere Fragen? Unsere Sozialrechtsexperten beraten Sie kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Die AK Niederösterreich rät dazu, Schwerarbeit frühzeitig feststellen zu lassen, da die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Schwerarbeit nicht automatisch anerkennt
- Es wird empfohlen, einen Feststellungsantrag bei der PVA zu stellen, um mögliche Unterschiede bei den Arbeitszeiten oder der Art der Tätigkeit zu klären
- Außerdem bietet die AK Niederösterreich Sozialrechtsexperten an, um weitere Fragen zu klären