AK-Ratgeber klärt auf

Arbeit trotz Hochwasser? Dann kannst du daheim bleiben

Auch in der neuen Woche gehen die heftigen Regenfälle weiter. Muss man bei dem aktuellen Unwetter-Chaos in die Arbeit? "Heute" hat die Details.

Newsdesk Heute
Arbeit trotz Hochwasser? Dann kannst du daheim bleiben
Bis Mittwoch bleibt der U-Bahn-Betrieb eingeschränkt. Trotzdem müsse man versuchen, auf Umwegen die Arbeit zu erreichen, so ein AK-Ratgeber.
Denise Auer

Seit Freitag schüttet es in der Ostregion ununterbrochen, am Wochenende kam es vor allem in Niederösterreich zu heftigen Verwüstungen. In Wien zwang die Flut fast alle U-Bahn-Linien in die Knie, die Wiener Linien kündigten an, bis Mittwoch keinen regelmäßigen Betrieb zu führen.

Hochwasser-Alarm in Wien! Mehrere Strecken gesperrt

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    Die Ausfahrt aus dem Westen Wiens in Richtung Niederösterreich können Autofahrer nicht mehr befahren.
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    Leserreporter

    Schulfrei für Tausende Schüler

    Auch das Bildungsministerium auf die aktuellen Entwicklungen. So sollen am Montag Tausende Schüler daheim bleiben dürfen. Wegen der Sicherheitslage sind Schüler, "deren Wohnort unmittelbar von der Unwetterkatastrophe betroffen ist, am Montag, dem 16. September, automatisch entschuldigt", erklärte das Ministerium am Sonntag.

    Ebenso gelten Schüler automatisch als entschuldigt, die nicht zur Schule kommen können, "weil ihnen aufgrund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden zu gefährlich wäre." Für Lehrkräfte und Verwaltungspersonal an Schulen gilt dieselbe Regelung.

    Muss ich jetzt zur Arbeit?

    Doch wie sieht es für diejenigen aus, die am Montag zur Arbeit müssen? Ein Ratgeber der Arbeiterkammer zum Thema "Arbeiten im Klimawandel" beantwortet die wichtigsten Fragen. Die Broschüre ist unter diesem Link verfügbar.

    Bei Unwettern gilt grundsätzlich: Als Arbeitnehmer muss man alles Zumutbare versuchen, um zur Arbeit zu gelangen. "Ist ein pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz trotzdem nicht schaffbar oder die Anreise gar nicht möglich, liegt für die Dauer der Abwesenheit eine Dienstverhinderung vor", so die AK. Soweit technisch möglich, muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.

    Früher losfahren

    Gesetzlich geregelt ist: Wenn mit Hindernissen auf dem Arbeitsweg zu rechnen ist – etwa aufgrund von Medienberichten – müssen diese einkalkuliert werden. Dazu gehört ein früheres Losfahren in die Arbeit, auch bei unvorhergesehenen Verkehrsstörungen muss man versuchen, den Betrieb zu erreichen – auch auf Umwegen. Keinesfalls dürfe erwartet werden, sich in Gefahr zu begeben. Ist die Anreise mit Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden, findet das Dienstverhinderungsrecht Anwendung.

    Bei Freistellung: Minusstunden nicht erlaubt

    Wird man vom Arbeitgeber aufgrund eines Unwetters vorzeitig nach Hause geschickt, liegt in der Regel eine Dienstfreistellung vor. "In diesem Fall sind jene Arbeitsstunden gutzuschreiben, die an diesem Tag erbracht wurden", hießt es. Minusstunden dürfen nicht eingetragen werden, Urlaubs- und Zeitguthaben dürfen nicht abgezogen werden.

    Und wenn Kindergarten & Co. wegen Hochwasser nicht aufsperren? Dann müsse darauf geachtet werden, dass eine andere geeignete Person – z.B. Großeltern – die kurzfristige Betreuung des Kindes übernimmt. Ist das nicht der Fall, liegt eine Dienstverhinderung vor. Dabei bleibt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen.

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      Auf den Punkt gebracht

      • In der Ostregion Österreichs verursachen heftige Regenfälle und Unwetter erhebliche Verwüstungen, was zu Schulschließungen und eingeschränktem U-Bahn-Betrieb in Wien führt
      • Laut einem Ratgeber der Arbeiterkammer müssen Arbeitnehmer alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu gelangen, jedoch dürfen sie sich nicht in Gefahr begeben; bei unüberwindbaren Hindernissen gilt das Dienstverhinderungsrecht
      red
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