Mahnung erhalten

Schlechte Google-Bewertung – 1.700 Euro Strafe für Frau

Barbara M. war mit der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht zufrieden und bewertete ihn mit einem Stern auf Google. Nun soll sie 1.700 Euro zahlen.
Christine Ziechert
04.02.2025, 05:30

"Leider keine guten Erfahrungen. Würde nicht mehr hingehen": Diese beiden Sätze und eine Ein-Stern-Bewertung auf Google Business brachten Barbara M. (Name geändert) nun massiven Ärger und den Brief eines Mahnanwaltes ein.

"Im Jahr 2020 habe ich mich nach einem Vorfall sexualisierter Gewalt durch einen Pfarrer an einen Rechtsanwalt gewandt, der vorschlug, in der Causa einen Brief an den für eine Klärung verantwortlichen Bischof zu verfassen", erinnert sich die 46-jährige Salzburgerin im Gespräch mit "Heute".

E-Mail ging an falschen Empfänger

Doch der Entwurf mit hochsensiblem Inhalt ging per E-Mail nicht an Barbara M., sondern an einen Deutschen, der – bis auf einen Buchstaben – den gleichen Nachnamen trägt. "Der Herr meldete sich daraufhin in der Kanzlei. Da es dort aber keine umgehende Reaktion gab, informierte er mich selbst über den Vorfall."

Bei dem einmaligen Lapsus soll es laut Barbara M. aber nicht geblieben sein: Nach einer inhaltlichen Korrektur sollte das Schreiben als Brief an den Bischof verschickt werden: "Mir ist die falsche Post-Adresse vorher aufgefallen, und ich habe extra darauf hingewiesen. Trotzdem ging der Brief an die falsche Adresse", meint Barbara M.

„Ich habe mich von dem Anwalt im Stich gelassen gefühlt und war enttäuscht, wie er mit mir umgegangen ist.“
Barbara M.verfasste schlechte Google-Bewertung

Das Fass zum Überlaufen brachte schließlich das Disziplinarverfahren gegen den Pfarrer: "Mir hat in der Sache der Einsatz des Anwalts gefehlt. Ich habe mich von ihm im Stich gelassen gefühlt und war enttäuscht, wie er mit mir umgegangen ist", erklärt die 46-Jährige.

Ihre Enttäuschung teilte die Salzburgerin dem Anwalt auch per Mail im Februar 2022 mit: "Da keine weitere Rückmeldung von ihm dazu erfolgte, habe ich in meiner Bewertung auf Google Business nur noch einen Stern vergeben können. Gerne hätte ich mehr gegeben – aber ich bin, obwohl ich mich in vollstem Vertrauen an den Anwalt gewandt hatte, allein geblieben."

Salzburgerin soll 1.700 Euro Entschädigung zahlen

Nachdem Google die Bewertung wegen angeblichen Verstoßes gegen die Richtlinien 2022 entfernt hatte, wurde sie laut Barbara M. 2023 wieder online gestellt. Dies bekam offenbar auch der Rechtsanwalt mit – über einen "Mahnanwalt" erhielt die 46-Jährige im vergangenen November ein Schreiben.

Darin wird von Barbara M. die Löschung der Google-Rezension, die Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Kosten- und Entschädigungsbetrags in der Höhe von 1.700 Euro gefordert.

Ein-Stern-Bewertung als Kreditschädigung

Begründet wird dies mit Kreditschädigung und unwahrer Tatsachenbehauptung: "Offenbar dient Ihre Bewertung einzig und allein dazu, unseren Mandanten in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Ihre Ein-Stern-Bewertungen ist geeignet, potenzielle Mandanten abzuschrecken und damit den Kredit unseres Mandanten zu gefährden."

Weiters heißt es in dem Schreiben: "Ihre Ein-Stern-Bewertung stellt einen unangemessenen Beitrag im Sinne der Google-Richtlinien dar und hat einen unrichtigen Aussagengehalt. Ihre Ein-Stern-Bewertung ist durchaus geeignet, einen Shitstorm zu Lasten meines Mandanten loszutreten, der gerade als Rechtsanwalt einerseits besonderen Werbebeschränkungen und andererseits der 'virtuellen' Mundpropaganda ausgesetzt ist."

„Es ist unglaublich, dass schlechte Bewertungen durch Drohungen einfach weg gemahnt werden“
Barbara M.über den Mahnbrief

Barbara M. war wie vor den Kopf gestoßen: "Es ist unglaublich, dass schlechte Bewertungen durch Drohungen einfach weg gemahnt werden. Ich werde natürlich nicht zahlen." Die 46-Jährige wandte sich stattdessen an die Salzburger Rechtsanwaltskammer.

Diese sieht in Bezug auf den Mahnanwalt keinen Verstoß gegen Standes- oder Berufspflichten. Die Beschwerde gegen den ursprünglichen Anwalt werde gesondert behandelt und "einer weiteren Prüfung seines Verhaltens in disziplinärer Hinsicht aufgrund Verstoßes gegen Berufspflichten zugeführt". Die Beurteilung der Frage, ob die Forderungen des Rechtsanwaltes berechtigt sind, haben die ordentlichen Zivilgerichte zu klären, so die Rechtsanwaltskammer.

{title && {title} } cz, {title && {title} } Akt. 04.02.2025, 12:37, 04.02.2025, 05:30
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