Wirtschaft

AMS sperrt Impfverweigerern das Arbeitslosengeld 

Das Arbeitsministerium stellt klar: Wer eine Stelle wegen einer Corona-Impfpflicht ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld gestrichen. 

Leo Stempfl
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Ein internes Schreiben klärt auf, wie mit Corona-Impfverweigerern umzugehen ist.
Ein internes Schreiben klärt auf, wie mit Corona-Impfverweigerern umzugehen ist.
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Der "Standard" berichtete am Donnerstag, dass es aus dem Arbeitsministerium unter Minister Martin Kocher (ÖVP) neue Restriktionen für Arbeitslose gibt. Lehnen diese eine zumutbare Stelle nur deswegen ab, weil sie sich dafür gegen Corona impfen lassen müssten, sollen ihnen die Bezüge gesperrt werden. Dasselbe gilt, wenn sie sich aus diesem Grund gar nicht erst bewerben.

Hintergrund ist laut "Heute"-Infos, dass sich das AMS immer wieder mit Menschen auseinandersetzen muss, die eine Stelle verweigern, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Das AMS fragte deswegen beim Arbeitsministerium nach, wie mit diesen Personen umzugehen sei. Dabei verwies man mittels eines Schreibens (nicht wie anfangs angenommen per Erlass) auf die geltende Rechtslage.

Corona-Impfpflicht zumutbar

"Beim AMS arbeitslos gemeldete Personen sind verpflichtet, zumutbare Stellen anzunehmen. So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden", heißt es aus dem Arbeitsministerium gegenüber "Heute". Eine Stelle mit Corona-Impfpflicht ist im Regelfall also zumutbar.

 Schon jetzt ist es teilweise im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen, insbesondere für Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in manchen Bereichen auch für Hepatitis A und B.

Entscheidung liegt beim Arbeitgeber

Das AMS fragt dabei den Impfstatus nicht ab. Arbeitergeber dürfen das hingegen schon, wie bereits Experten der Arbeiterkammer erklärten. Der Chef habe immerhin ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wie hoch die epidemiologische Gefahr ist, die von seinen Mitarbeitern ausgeht und welche Maßnahmen für sie gelten. Von ungeimpften Mitarbeitern hat er etwa die regelmäßigen Tests zu kontrollieren.

"Es kann also auch der potentielle Arbeitgeber darüber entscheiden, inwiefern der Impfstatus einer Person bei der Stellenauswahl berücksichtigt wird", so das Arbeitsministerium.

Mit keiner AMS-Sperre rechnen müssen Menschen, die sich wegen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch wer sich bewirbt, dann aber wegen fehlender Impfung nicht genommen wird, muss keine Streichung des Arbeitslosengeldes befürchten. Das passiert nur, wenn Arbeitgeber rückmelden, dass ein Bewerber die Stelle abgelehnt bzw. verweigert hat, weil er sich impfen lassen müsste.