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Amira & Oliver Pocher – Scheidungsanwältin packt aus
Vor kurzem gaben Amira und Oliver Pocher offiziell ihre Trennung bekannt. Jetzt meldet sich eine Anwältin zu Wort und erklärt die nächsten Schritte.
Mehrere Wochen gab es Gerüchte über eine Ehekrise bei Amira (30) und Oliver Pocher (45). Zuerst erklärten sie noch, sie würden an ihrer Beziehung arbeiten wollen. Kurz darauf folgte dann aber dann doch die Schocknachricht: Nach vier Jahren Ehe gehen die beiden Promis ab nun getrennte Wege. "Wir sind getrennt", verkünden sie letzte Woche in ihrem Podcast "Die Pochers".
Mit Blick Richtung Zukunft erklären sie jedoch: "Hoffentlich kriegen wir das hin und werden weiterhin ein Team sein. Wir sind für euch weiterhin als Podcast-Team da, privat nicht mehr. Außer, dass wir natürlich Eltern von wundervollen Kindern sind."
Das sagt die Scheidungsanwätlin
"Wir haben alles fair geregelt. Meine Frau wird niemals auf der Straße stehen, allein wegen der Kinder. Unsere Söhne sind abgesichert. Amira Pocher muss ihren Lebensunterhalt aber selbst verdienen", hatte Oliver Pocher 2021 noch über ein mögliches Trennungsszenario gesagt. Von Scheidung war bis jetzt trotz der Trennungsverkündung offiziell noch nicht die Rede.
Anwältin Nicole Mutschke klärt gegenüber RTL auf, was auf die Pochers dabei zukommen wird: "Eine Ehe kann in Deutschland geschieden werden, wenn sie gescheitert beziehungsweise 'zerrüttet' ist. Die Scheidung kann dann grundsätzlich nach Ablauf eines Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden."
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"Man kann und sollte das Trennungsjahr im Sinne einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung nutzen und miteinander wichtige Punkte klären, wie etwa das Sorgerecht und Umgangsrechte bei gemeinsamen Kindern, Unterhaltsfragen und die Verteilung gemeinsamen Vermögens", empfiehlt sie zu aller erst.
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Über weitere Schritte fügt sie hinzu: "Ein guter Rat bei Scheidungen ist immer, dass die Ehepartner möglichst viel einvernehmlich regeln und dabei auch die Interessen der Kinder mitberücksichtigen sollten. Schließlich sollten alle Beteiligten – gerade wenn es Kinder gibt – ein Interesse daran haben, auch nach der Scheidung noch ein auskömmliches Verhältnis zueinander zu haben."
Bei Streitigkeiten gilt jedoch: "Wird man sich in diesen Punkten nicht einig, kann auch bei Gericht beantragt werden, dass solche Punkte mitgeregelt werden sollen." Ob es so weit kommt, wird sich zeigen...