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Als sie erfährt, was Kollege kriegt, verklagt sie Firma

Eine Frau hat herausgefunden, dass ihr männlicher Kollege mehr verdient als sie. Sie klagte dagegen bis vor Gericht. Dieses wies die Beschwerde ab.

Eine Angestellte war sich sicher, dass der Lohnunterschied auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zurückzuführen sei. (Symbolbild)
Eine Angestellte war sich sicher, dass der Lohnunterschied auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zurückzuführen sei. (Symbolbild)
Pixabay

Sie arbeitete bei in einem in der Energieversorgung tätigen öffentlichem Unternehmen in der Stadt Neuenburg. Die junge Angestellte hatte herausgefunden, dass ein männlicher Kollege aus der gleichen Abteilung mehr verdiente als sie selber. Daraufhin verklagte sie ihren Arbeitgeber auf Entschädigung.

Die Frau war sich sicher, dass der Lohnunterschied auf Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zurückzuführen sei. Weiter verwies sie auf den Umstand, dass das Unternehmen Lohngleichheit garantieren müsse. Dass also ihr Arbeitskollege in einer anderen Gehaltsklasse eingestuft wurde, sei rechtlich nicht zulässig.

Klage landet vor Bundesgericht

Die Klage der Frau landete bis vor das Bundesgericht. Dieses lehnte die Klage der Kommunikationsfachfrau jedoch ab, wie "20 Minutes" schreibt. Die Frau habe 5.990 Franken (rund 6.228 Euro) monatlich verdient – bei 13 Monatslöhnen. Bei einem "informellen Gespräch" mit ihrem männlichen Arbeitskollegen habe die Frau erfahren, dass er 658 Franken (rund 684 Euro) mehr pro Monat verdiene.

Daraufhin habe sich die Frau bei der Personalabteilung des Unternehmens beschwert. Als dieses sich gegen den Vorwurf der Diskriminierung gewehrt habe, habe die Frau gekündigt und eine Klage eingereicht. Sie verlangte eine Entschädigung in Höhe von 29’560 Franken (rund 30.734 Euro)  – zuzüglich Zinsen als Ausgleich für die Lohndifferenz.

Ex-Arbeitgeber erhält Entschädigung

Das Bundesgericht hält in seinem am Montag veröffentlichten Urteil fest, dass das vorherige Gericht festgestellt habe, dass die Mitarbeiterin nicht die gleichen Tätigkeiten ausübte wie ihr männlicher Kollege. Das habe die Frau damals selber zugegeben.

Der Gehaltsunterschied zwischen ihrem ehemaligen Kollegen und ihr hänge damit zusammen, dass sie nicht die gleichen Aufgaben ausgeführt und nicht über die gleichen Profile oder die gleichen Fähigkeiten verfügt hätten. Statt eine Entschädigung zu erhalten, muss die Frau nun 1.000 Franken Verfahrenskosten sowie 1.500 Franken Entschädigung (insgesamt rund 2.600 Euro) an ihre ehemalige Firma zahlen.

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