Wirtschaft
Alles, was wir bisher über die ORF-Gebühr wissen
Ab 2024 soll eine ORF-Haushaltsabgabe eingeführt werden. Ob das Angebot des Staatsfunks auch tatsächlich konsumiert wird, spielt keine Rolle mehr.
Die Haushaltsabgabe, die ab 1. Jänner 2024 kommen soll, wird mit 16,70 Euro voraussichtlich etwas billiger werden als die GIS. Im Gegenzug muss sie aber jeder Haushalt zahlen, auch wenn kein TV- oder Radiogerät im Haus ist. Ob auf die Haushaltsabgabe zusätzlich noch Umsatzsteuer (eher nicht) oder eine Länderabgabe (eher wahrscheinlich) kommt, wie aktuell auf die GIS, ist noch offen.
Spekuliert wurde zuletzt etwa damit, dass der ORF-Beitrag künftig einfach vom Gehalt oder der Pension abgezogen wird. Das ist zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Da nur jeder Haushalt und nicht jede im Haushalt gemeldete oder lebende Person die Gebühr zahlen muss, würde es einen großen organisatorischen Aufwand bedeuten, bei mehreren Verdienern beziehungsweise im Haushalt Gemeldeten denjenigen herauszufinden, der für die Gebühr aufkommen soll.
Am wahrscheinlichsten ist eine Umsetzung per Formular, wie es bereits bei der Haushaltsabgabe in Deutschland seit 1. Jänner 2023 der Fall ist. Dabei erhalten alle Haushalte eine Zahlungsaufforderung, der innerhalb einer Frist nachgekommen werden muss.
Dann gibt es unangenehme Post. In Deutschland gibt es keine Mahnungen, sondern einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag, der bis zu acht Euro ausmacht und sich mit immer weiteren Bescheiden summiert. Ignoriert man die Zahlungsaufforderungen weiterhin, kommt es richtig dick.
Denn dann kommt irgendwann ein Vollstreckungsbescheid, der bis zur Lohnpfändung führen kann – oder dass ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um das Geld einzutreiben. Außerdem kann auch noch eine saftige Strafzahlung dazukommen. Nach bisherigen Meldungen könnte das in Österreich ganz ähnlich ausfallen.
Wer aufgrund mehrerer Bedingungen bisher von der GIS befreit war, soll auch weiter von der ORF-Gebühr befreit bleiben, wenn sie die Lebensumstände nicht geändert haben. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten. Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen. Dazu kommt eine Reihe von Ausnahmen bei Beeinträchtigungen und beim Bezug von Sozialleistungen.
Auf die Österreicher kommen ganz neue ORF-Zeiten zu. Der Vorstoß von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP), die ORF-Gebühr GIS auf neue Beine zu stellen, nimmt konkrete Formen an. Bekanntlich hat der Verfassungsgerichtshof die bisherige GIS als unzulässig eingestuft und dem Staat bis 2024 eine Frist gesetzt, um nicht nur TV und Radio, sondern auch das (bisher kostenlose) Internet-Angebot des ORF in die GIS zu integrieren. Die Regierung will dies nun in Form einer Haushaltsabgabe – genannt "ORF-Rabatt statt teurer GIS" – schaffen. Bis 1. Jänner 2024 muss diese stehen.