Offener Brief
"Alles tun" – drängender Appell an die Landeshauptleute
Der Naturschutzbund richtet sich in einem offenen Brief direkt an die Landeschefs. Diese sollen sich für das EU "Nature Restoration Law" einsetzen.
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (eng. "Nature Restoration Law) hat mit dem Abschluss des sogenannten Trilogs zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission am 9. November eine entscheidende Hürde genommen. Das Resultat ist allerdings zwiespältig. Der deutsche Naturschutzbund (Nabu) spricht von einem "wichtigen Ergebnis mit schmerzhaften Abstrichen".
Ähnliches sagt auch der Naturschutzbund Österreich. Zumindest die wichtige Grundstruktur des Gesetzes sei nun auf Schiene – und könnte immer noch zu einem "Meilenstein im europäischen Naturschutz" werden. Es müssen aber alle dazu beitragen.
In Österreich ist Naturschutz zu großem Teil Ländersache, weshalb sich auch Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) bei der Abstimmung im EU-Ministerrat überraschend enthalten hatte; "Heute" berichtete. Der heimische Naturschutzbund hat deshalb nun in einem offenen Brief einen drängenden Appell an die neun Landeshauptleute Österreichs gerichtet.
Michael Ludwig (SP, Wien), Johanna Mikl-Leitner (VP, NÖ), Hans Peter Doskozil (SP, Bgld.), Thomas Stelzer (VP, OÖ), Christopher Drexler (VP, Stmk.), Peter Kaiser (SP, Ktn.), Wilfried Haslauer (VP, Sbg.), Anton Mattle (VP, Tirol) und Markus Wallner (VP, Vbg.) sollen demnach "alles in ihrer Möglichkeit Stehende zu tun, damit das 'Nature Restoration Law' angenommen und vor allem dann auch effektiv umgesetzt wird".
In dem Schreiben betont Thomas Wrbka, Präsident des Naturschutzbund Österreich, gemeinsam mit den Vorsitzenden aller Landesgruppen, dass die dazu nötigen Ressourcen in den Ämtern geschaffen sowie rasche und effektive Maßnahmen ergriffen werden müssen, um natürliche Flächen wiederzugewinnen und weitere Versiegelung zu verhindern.
So geht es weiter
Am 29. November tagt nun der EU-Umweltausschuss, um über das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen abzustimmen. Die Entscheidung fällt mit einer einfachen Mehrheit, ohne ein positives Votum im Ausschuss geht die Vorlage erst gar nicht zur Abstimmung ins Parlament. Abschließend muss danach dann noch der Rat darüber abstimmen.
Das Grundziel bleibt trotz aller Hürden bestehen: Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden.