Wien

"Alle haben Anspruch auf einen günstigen Energietarif"

Es besteht für Energie-Kunden Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif für Strom und Gas. Eine Einkommensgrenze gibt es dafür nicht.

Heute Redaktion
Vor 21 Jahren wurde das Instrument der Grundversorgung ins Leben gerufen. Der Verbraucherschutzverein VSV  denkt die Grundversorgung in Zeiten der Preisexplosion nun als eine Lösung für alle durch.
Vor 21 Jahren wurde das Instrument der Grundversorgung ins Leben gerufen. Der Verbraucherschutzverein VSV  denkt die Grundversorgung in Zeiten der Preisexplosion nun als eine Lösung für alle durch.
Jan Woitas / dpa / picturedesk.com

"Anspruch auf Energie-Grundversorgung haben alle ohne Bedingungen", auch ein niedriges Einkommen sei keine zwingende Voraussetzung, so Peter Kolba, der Obmann des Verbraucherschutzvereins. Was kostet denn so ein Tarif? Zur Orientierung: Er darf nicht teurer sein als jener Tarif, den die meisten Kundinnen und Kunden haben, so der VSV im Gespräch mit "Radio Wien".

Interessiert man sich für den Grundversorgungstarif, sucht man ihn einfach auf der Seite seines Energieversorgers. Und dann? Beantragt man ihn – "und er muss auf Antrag gewährt werden." Für den Antrag stehen auf der Website der E-Control Musterbriefe bereit. Kolba empfiehlt, den Antrag nicht per E-Mail zu senden, sondern per eingeschriebenen Brief, damit man nachher eine bestätigte Zustellung in den Händen habe: "Jeder Verbraucher und jeder Kleinunternehmer hat einen Anspruch darauf, wenn er einen Antrag bei einem Versorger auf Grundversorgung stellt, dass er den auch bekommt“, so Kolba gegenüber Radio Wien.

Werden Einkommensnachweise verlangt, ist das gesetzeswidrig

Es komme vor, dass Energieanbieter nach so einem Antrag Nachweise verlangten, dass man es auch wirklich nötig habe. Aber darauf solle man gar nicht reagieren, wenn Einkommensbelege verlangt werden, so Kolba. Genauso oft wie nach Nachweisen gefragt werde, würde auch auf die Anträge einfach nicht reagiert, so der VSV weiter.  Aber: "Das alles ist gesetzeswidrig. Und wenn das nicht im Guten funktioniert, muss man es gerichtlich durchsetzen.“ Verbraucherschützer Kolba ist in diesem Zusammenhang im Kontakt mit einem Prozessfinanzierer.

"Es besteht Anspruch auf unbedingte Grundversorgung"

Jeder könne den Grundversorgungstarif beim eigenen Energieversorger beantragen, so Kolba. Auch bei jedem anderen Anbieter, der in der eigenen Region Strom und Gas anbietet, könne ein entsprechender Antrag gestellt werden.

Was kostet denn nun der Tarif? "Das müssen die Lieferanten auf ihrer Webseite schreiben", so Bettina Ometzberger von e-control.  Die Energie-Control Austria  – oder kurz E-Control – ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde in Österreich. Allerdings gibt Bettina Ometzberger gegenüber "heute" zu bedenken, dass "es nicht die Idee der Grundversorgung ist, dass sich jetzt jeder auf die Grundversorgung beruft." Die Grundversorgung sei vor 21 Jahren geschaffen worden im Zuge der Marktliberalisierung des Strom- und Gasmarkts. Es sei damals darum gegangen, sozialschwachen Kunden, die vielfach von Energielieferanten abgelehnt wurden, eine garantierte Versorgung zu sichern. "Die Grundidee war ein sozialer Gedanke", so Bettina Ometzberger.

Grundversorgung für alle ohne Lieferanten – nicht für Sparfüchse

Das Instrument sei nicht für alle gedacht. Wenn jetzt 80 Prozent der Kunden bei einem Anbieter in die Grundversorgung wechselten, könnte der Anbieter seine Kosten ja gar nicht mehr decken: "Der muss das Produkt ja auch einkaufen". Man soll das erst einmal mal zu Ende denken, bevor man es als einfache Lösung für alle ins Spiel bringt, so die Expertin.

Hier gibt es Musterbriefe für den Antrag

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