Betrunkener fuhr weiter
Alko-Fahrt nach Kündigung– Koch bei Bus-Station gerammt
Aus Frust über eine Kündigung setzte sich ein 48-Jähriger betrunken ans Steuer, rammte einen Fußgänger. Anstatt zu helfen fuhr er einfach weiter!
Ein 48-Jähriger nahm am 7. November auf der Anklagebank am Wiener Landesgericht Platz: Vor Prozessbeginn wirkte der Wiener mit türkischen Wurzeln überraschend entspannt. Doch als der Richter die Verhandlung eröffnete, verflog die Lockerheit des mutmaßlichen Alkolenkers rasch. Schwere bzw. fahrlässige Körperverletzung lauteten die Vorwürfe des Staatsanwalts.
Der verhängnisvolle Abend
Alles begann am 19. Juni. Da soll Emir K. (Name geändert) betrunken in seiner Arbeitsstelle – einem Transportunternehmen – aufgetaucht sein. Sein Vorgesetzter bemerkte den Alkohol und reagierte sofort. Mit einem schroffen "du kannst jetzt gehen, bist jetzt arbeitslos!" wurde Emir K. angeblich auf der Stelle entlassen.
Opfer wartete auf Bus
Frustriert über die plötzliche Kündigung stieg der Wiener ins Auto, kippte ein Bier am Fahrersitz hinunter. Trotz 1,4 Promille gab er Gas – nur zehn Minuten später folgte die Katastrophe: In einer scharfen Linkskurve nahe Leopoldsdorf verlor der 48-Jährige die Kontrolle über das Auto, streifte einen Leitpfosten und rammte einen 33-jährigen Fußgänger, der am Straßenrand auf einen Bus wartet. Der Aufprall schleuderte den gelernten Koch in eine Wiese. Die Verletzungen waren schwer: Schädel-Hirn-Trauma, innere Blutungen, gebrochener Unterschenkel, Kreuzband- und Meniskusriss, zersplitterter Knöchel.
"Beleidigung des Gerichts!"
Nach dem Aufprall stieg Emir K. kurz aus, konnte das Opfer aber angeblich nicht in der Wiese sehen. Warum er nicht gleich die Polizei rief? Er habe sein Handy nicht gefunden. Die Frontscheibe sei völlig zersplittert gewesen, er habe mit bloßen Händen die Sicht freimachen müssen. Der Richter reagierte erbost: "Das, was Sie hier schildern, ist eine Beleidigung des Gerichts! Stark alkoholisiert, mit einem komplett demolierten Auto weiterzufahren, das Opfer liegen zu lassen und sich als Opfer darzustellen – das ist unhaltbar!"
Alles endete nur wenige Minuten später, als er mit dem schwer beschädigten Fahrzeug nicht mehr weiterfahren konnte. Der Angeklagte soll schließlich einen Kollegen angerufen haben, der ihn zur nächsten Polizeistation brachte.
Opfer kann nicht mehr arbeiten
Für den Koch wurde der Unfall zum Albtraum. Neben den schweren Verletzungen leidet er unter einer Amnesie und kann sich an die ersten fünf bis sechs Tage ab dem Unfall nicht erinnern. Er verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus, gefolgt von einer langwierigen Reha. Noch heute, fast fünf Monate später, kämpft er täglich mit den Folgen: Sprachprobleme, Angstzustände, Narben an Gesicht und Armen. Schmerzmittel und intensive Übungen zur Feinmotorik gehören zu seinem Alltag. Seiner Arbeit kann er noch immer nicht nachgehen.
"Schaden lässt sich nicht gutmachen"
Im Gerichtssaal zeigt sich Emir K. reumütig: "Ich bin schuldig im Sinne der Vorwürfe." Doch für Opfer war das zu wenig. Auf die Frage des Richters, ob er die Entschuldigung des Angeklagten annehme, entgegnete der Geschädigte mit einem entschiedenen "Nein." Der Richter fand klare Worte: "Auch in Problemsituationen muss man Verantwortung übernehmen. Das, was Sie hier angerichtet haben, ist unverantwortlich und schwerwiegend. Dieser Schaden lässt sich weder durch ein Urteil noch durch Geld wiedergutmachen."
Sechs Monate bedingt, 7.000 Euro
Der Richter verurteilte Emir K. zu sechs Monaten bedingter Haft (drei Jahre Probezeit) sowie zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Andernfalls drohen ihm 120 Tage Ersatzhaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt!
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Ein 48-jähriger Mann, der aus Frust über seine Kündigung betrunken Auto fuhr, rammte einen Fußgänger schwer und flüchtete vom Unfallort
- Vor Gericht zeigte er sich reumütig, wurde jedoch zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, während das Opfer weiterhin mit den schweren Folgen des Unfalls kämpft