Im Vorjahr

Alarmierend! 90 Betretungsverbote pro Woche in Wien

2023 wurden in Wien 4.272 Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen. Heuer sind es bis Ende Juli in ganz Österreich bereits 8.610.

Wien Heute
Alarmierend! 90 Betretungsverbote pro Woche in Wien
Seit Jahresbeginn wurden in Österreich bereits 8.610 Betretungsverbote ausgesprochen. (Symbolfoto)
iStockphoto

Seit Jahresbeginn wurden in ganz Österreich bereits 8.610 Betretungsverbote (Stand Ende Juli) ausgesprochen. Im Vergleichzeitraum aus dem Vorjahr waren es 8.947. Zu 79 Prozent seien die Opfer weiblich, heißt es seitens des Gewaltschutzzentrums.

Von 2020 bis 2023 Anstieg um 30 %

Zudem wurden 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen durchgeführt (2023: 135) und 7.171 Gefährder zum verpflichtenden Anti-Gewalttraining vorgeladen (2023: 7.428). Dem leichten Rückgang vorangegangen war allerdings ein jahrelanger Anstieg: Von 2020 bis 2023 erhöhte sich die Anzahl der ausgesprochenen Betretungs- und Annäherungsverbote um knapp 30 Prozent von 11.652 auf 15.115. Der größte Anteil (28 %) an Betretungs- und Annäherungsverboten entfiel im Vorjahr mit 4.272 auf Wien – das sind rund 90 pro Woche bzw. 13 pro Tag!

Die Bilder des Tages

1/55
Gehe zur Galerie
    <strong>19.09.2024: "Er hatte sogar Cathy als Geschäftsführerin eingesetzt".</strong> Dass Richard Lugner Simone zur Geschäftsführerin machen wollte, sorgt für Wirbel. Dabei sei selbst Cathy als Geschäftsführerin eingesetzt gewesen. <a data-li-document-ref="120059721" href="https://www.heute.at/s/er-hatte-sogar-cathy-als-geschaeftsfuehrerin-eingesetzt-120059721">Weiterlesen &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120059284" href="https://www.heute.at/s/firma-hat-3-mio-schulden-haut-alle-mitarbeiter-raus-120059284"></a>
    19.09.2024: "Er hatte sogar Cathy als Geschäftsführerin eingesetzt". Dass Richard Lugner Simone zur Geschäftsführerin machen wollte, sorgt für Wirbel. Dabei sei selbst Cathy als Geschäftsführerin eingesetzt gewesen. Weiterlesen >>>
    Starpix / picturedesk.com

    Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 Metern. Das Verbot spricht die Polizei gegen Personen aus, von denen gefährliche Angriffe anzunehmen sind.

    Wegweisung gilt für maximal zwei Wochen

    Die Wegweisung gilt für maximal zwei Wochen aus der Wohnung, in der die gefährdete Person lebt. Seit 2022 gilt mit Ausspruch eines Betretungsverbotes auch ein vorläufiges Waffenverbot für den Gefährder. Das Betretungsverbot wurde erst 2021 um die verpflichtende Beratung für Gewalttäter im Ausmaß von sechs Stunden erweitert.

    Das Expertengremium des Europarats zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Grevio) lobte in seinem aktuellen Bericht Österreich für Fortschritte beim Kampf gegen Gewalt an Frauen. Trotzdem sieht das Gremium "dringenden" Handlungsbedarf, etwa beim Familienrecht.

    Besuchsrecht für gewalttätigen Partner muss sein

    So müsste der Schutz des nicht gewalttätigen Elternteils und dessen Kindern erhöht werden: Derzeit sind diese noch verpflichtet, trotz Betretungs- und Annäherungsverbot oder Unterbringung im Frauenhaus das Besuchsrecht des gewalttätigen Partners zu ermöglichen.

    Der Grevio-Bericht fordert daher Schulungen von Familienrichtern und Gerichtssachverständigen zu den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder. Kritisiert wird zudem, dass es für Richter und Staatsanwälte keine verpflichtende Fortbildung zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und den traumatischen Auswirkungen auf Zeugen (darunter auch Kinder) gibt.

    Hohe Zahl an ermordeten Frauen

    Auch die anhaltend hohe Zahl getöteter Frauen wird betont: Laut Statistiken wurden im Vorjahr 42 Frauen ermordet. 2022 waren es 39, 2021 36 und 2020 31 Frauen – ein stetiger Anstieg. Heuer wurden laut Aufzeichnungen des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser bisher 18 Frauen Opfer eines Femizids.

    Auf den Punkt gebracht

    • Laut dem Gewaltschutzbericht wurden in Österreich bis Ende Juli 8.610 Betretungsverbote ausgesprochen, was einem Rückgang von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht
    • Trotz dieses Rückgangs betont der Bericht die anhaltend hohe Zahl an Femiziden und den dringenden Handlungsbedarf im Familienrecht, um den Schutz von nicht gewalttätigen Elternteilen und deren Kindern zu verbessern
    red
    Akt.
    An der Unterhaltung teilnehmen