Wien
Akte Teichtmeister –Koks- und Prügelvorwürfe eingestell
Kinderpornos, Drogen und fortgesetzte Gewaltausübung: Die Ermittlungen im Fall Teichtmeister waren umfangreich – darum landet nicht alles vor Gericht.
58.000 Dateien auf 22 Datenträgern – wie von "Heute" berichtet, umfasst der Fall Teichtmeister eine schreckliche Sammlung an furchtbaren Fotos und Videos missbrauchter Minderjähriger – am 8. Februar muss sich der berühmte Schauspieler dafür vor Gericht verantworten. Zu den Vorwürfen des Besitzes von kinderpornograhischem Material legte er bereits ein Geständnis ab.
USB-Sticks unterm Bett, Texte mit Gewaltphantasien
Bei einer Hausdurchsuchung stellten Ermittler zwei Smartphones, Laptops, einen PC, 13 Festplatten und eine Holzkiste mit versteckten USB-Sticks und Speicherkarten sicher. Florian Teichtmeister (43) hatte die verschlossene Box offenbar unter seinem Bett aufbewahrt, sie den Ermittlern freiwillig übergeben. Auch ein Tagebuch mit aufgeschriebene Gewaltphantasien des Schauspielers soll von Beamten beschlagnahmt worden sein.
Den Fall ins Rollen brachte seine Ex-Lebensgefährtin vor rund zwei Jahren: Damals zeigte sie den 43-Jährigen bei der Polizei an – es ging allerdings ursprünglich um ein gänzlich anderes Delikt. Beamten soll sie dann auch von fortgesetzter Gewaltausübung des Schauspielers gegen sie berichtet haben – auch das war Gegenstand von Ermittlungen, welche jedoch eingestellt wurden.
Kokain bei Hausdurchsuchung gefunden
Bei einer Hausdurchsuchung in der Wiener Wohnung des TV-Stars wurden illegalen Drogen – mutmaßlich beträchtliche Mengen Kokain – gefunden. Doch die Koks-Vorwürfe wurden nach Paragraph 35 des Suchtmittelgesetzes eingestellt.
Dieses Gesetz erlaubt einen vorläufiger Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Probezeit, wenn die Drogen nicht weitergegeben wurden und nachweislich nur zum Eigenkonsum dienten. Außerdem befindet sich Teichtmeister in Therapie, was ebenfalls erforderlich ist. Übrigens auch wegen seiner pädophilen Neigung – mehr dazu hier.
Die Gewaltvorwürfe könnten sich im Zuge der Ermittlungen entweder abgeschwächt haben oder als nicht beweisbar herausgestellt haben. Rein theoretisch könnten sie auch dem bald stattfindenden Prozess noch beigefügt werden – was als sehr unwahrscheinlich gilt. Sicher ist indes die Anklage wegen Kinderpornographie.
Schauspieler muss wohl nie in Haft
"Bei uns ist nur der Strafantrag eingelangt mit den Vorwürfen zum Besitz von Kinderpornographie", erklärte die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn am Sonntag eine Anfrage von "Heute".
Der Strafrahmen dafür beträgt zwei Jahre, ein reumütiges Geständnis wäre aber der wesentlichste Milderungsgrund. Daher gehen Experten davon aus, dass Teichtmeister mit einer weitaus geringeren, bedingt nachgesehenen Strafe davonkommt und wohl nicht einen Tag lang ins Gefängnis muss. Für den Schauspieler gilt die Unschuldsvermutung.
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