Niederösterreich
AK-Tipp – Solar am Balkon dem Netzbetreiber melden
"Ich habe mir ein Balkonkraftwerk für den Garten zugelegt. Muss ich dieses vom Netzbetreiber genehmigen lassen?", fragt Anton M. Die AK klärt auf.
Leser Anton M. fragt: "Ich habe mir ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt für den Garten zugelegt. Muss ich dieses vom Netzbetreiber genehmigen lassen?"
Gefahr von Schwankungen
Seitens der AK Niederösterreich heißt es dazu: "Solaranlagen bis 800 Watt müssen nicht genehmigt werden, sind jedoch beim Netzbetreiber zu melden, da jede Photovoltaikanlage zu Spannungsanhebungen im Stromnetz führt. Das ist in NÖ meistens Netz Niederösterreich. Durch nicht bekannte PV-Anlagen wird es für die Netzbetreiber immer schwieriger, die Schwankungen zu berechnen und auszugleichen."
Und weiter: "Probleme bereiten nicht nur nicht gemeldete Balkonkraftwerke, sondern auch größere Anlagen, die erst vor Kurzem fertiggestellt wurden und bereits laufen, obwohl noch keine Betriebserlaubnis vorliegt und auch kein Einspeisevertrag mit einem Lieferanten."
AK hilft weiter
"Bei Problemen beraten Sie unsere Experten kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Nähere Infos unter der Tel.: 057171-23000.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Balkon-Solaranlagen bis 800 Watt müssen nicht genehmigt werden, müssen aber beim Netzbetreiber gemeldet werden, da sie zu Spannungsanhebungen im Stromnetz führen
- Nicht gemeldete Anlagen bereiten den Netzbetreibern Schwierigkeiten, die Schwankungen im Netz auszugleichen
- Größere Anlagen ohne Betriebserlaubnis und Einspeisevertrag können ebenfalls Probleme verursachen