Niederösterreich
AK-Tipp – das passiert bei KV-Erhöhung und Überzahlung
Eine Angestellte eines Handelsbetriebs hat eine Überzahlung, ihre gesamte Gehaltserhöhung entspreche aber nicht den 8,3 %, die kommuniziert wurden.
Leserin Gerda R. fragt.: "Ich bin als Angestellte in einem Handelsbetrieb beschäftigt und habe eine Überzahlung. Meine gesamte Gehaltserhöhung entspricht nicht den 8,3 Prozent, die für den Handel kommuniziert wurden. Warum?"
Gehaltsabrechnung kontrollieren
"Ihr Dienstverhältnis fällt unter den Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Die Erhöhung von 8,3 Prozent, welche von der Gewerkschaft erreicht wurde, bezieht sich auf ihr kollektivvertragliches Grundgehalt. Wenn - wie bei Ihnen - eine Überzahlung vorliegt, muss der Arbeitgeber diese Überzahlung beibehalten. Kontrollieren sie daher jedenfalls in ihrer Gehaltsabrechnung, ob das auch tatsächlich der Fall ist", heißt es seitens der AK Niederösterreich.
Rechtsexperten helfen weiter
"Sollten Unklarheiten bestehen, helfen Ihnen unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent weiter", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NO-Vorsitzender Markus Wieser.
Weitere Infos: AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000
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Auf den Punkt gebracht
- Eine Angestellte in einem Handelsbetrieb hat eine Überzahlung erhalten, jedoch entspricht ihre Gehaltserhöhung nicht den kommunizierten 8,3 % des Kollektivvertrags für Handelsangestellte
- Die Arbeitnehmerkammer Niederösterreich empfiehlt, die Gehaltsabrechnung zu überprüfen und bietet Unterstützung durch Arbeitsrechtsexperten an